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Dem elektronischen Rezept gehört die Zukunft: Es bietet zahlreiche Vorteile für Patienten, Leistungserbringer und Krankenversicherer. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einführung des E-Rezepts in der Privaten Krankenversicherung zusammengefasst.

(Zahn)-Ärztinnen und -Ärzte sowie Krankenhäuser in Deutschland sind seit Anfang des Jahres 2024 verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Gegenüber privat krankenversicherten Patientinnen und Patienten gilt diese Pflicht nicht. Doch erste private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten bereits an, das E-Rezept zu nutzen; weitere werden in den kommenden Monaten folgen.

Welche Vorteile hat das E-Rezept für Privatversicherte?

  • Mit dem E-Rezept auf dem Smartphone ist das verordnete Rezept jederzeit griffbereit. Mühsames Suchen nach einem Papier-Rezept in der Tasche oder den Unterlagen zu Hause und das Abheften im Ordner entfallen.
  • Rezepte aus einer Videosprechstunde erhalten Privatversicherte problemlos ohne einen Extra-Gang zur Arztpraxis - und dadurch schneller.
  • Auch Folgerezepte können von der Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute ärztliche Untersuchung notwendig ist.
  • Digitale Rezepte können Privatversicherte direkt aus der Arztpraxis oder von zu Hause an die Apotheke übermitteln. Diese kann die Verfügbarkeit des Medikaments prüfen und bestätigen oder es auf Wunsch bestellen.
  • Kostenbelege für eingelöste E-Rezepte erhalten Privatversicherte in der App. Sie können diese herunterladen oder direkt weiterleiten an den Krankenversicherer oder einen anderen Kostenträger, zum Beispiel die Beihilfe.
  • Als Erinnerungsstütze können Privatversicherte zu einem späteren Zeitpunkt in der Medikationsliste der ePA-App nachvollziehen, welche Arzneimittel ihnen verschrieben wurden. Das kann hilfreich sein, wenn Sie zum Beispiel in einer Arztpraxis oder vor einer Blutspende den Anamnese-Bogen ausfüllen.
  • Zum Schutz vor unbefugten Zugriff werden E-Rezepte von der Arztpraxis bis in die Apotheke bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Nur wer im Besitz des Rezept-Codes für ein E-Rezept ist, kann es abrufen. Das sind die ausstellende Arztpraxis, die Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, sowie die Privatversicherten selbst.

Bietet eine private Krankenversicherung die E-Rezept-Lösung an, benötigen die Privatversicherten:

  • die App ihres Krankenversicherers mit der Funktionalität Online Check-in: So übermitteln die Privatversicherten ihre Krankenversichertennummer sicher an die Praxis. Nur wenn die Krankenversichertennummer vorliegt, können E-Rezepte ausgestellt werden. Diese Funktion wird in vielen Fällen in der App für die elektronische Patientenakte (ePA) integriert.
  • die E-Rezept-App der gematik bzw. eine ePA-App mit E-Rezept-Funktion: Um E-Rezepte aufzurufen, einzulösen und digitale Kostenbelege zu erhalten, können Privatversicherte die E-Rezept-App der gematik oder - wenn Ihre Versicherung sie anbietet – die entsprechende Funktion in der unternehmenseigenen ePA-App nutzen.

Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:
 

Nein. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) bleibt das E-Rezept freiwillig. Jedes PKV-Unternehmen entscheidet selbst, ob es das E-Rezept anbieten möchte. Und die Privatversicherten entscheiden, ob sie es nutzen wollen. Das E-Rezept ist für Privatversicherte also ein optionales Angebot. Aber es bietet viele Vorteile. Mehr und mehr Unternehmen und Kunden werden sich deshalb dafür entscheiden. Soll oder kann einmal kein E-Rezept ausgestellt werden, bleibt aber immer die Alternative auf Papier.

Die Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung sind etwas andere als in der GKV: So ist die Krankenversichertennummer eine Grundvoraussetzung dafür, dass das E-Rezept genutzt werden kann. Während alle gesetzlich Versicherten eine Krankenversichertennummer haben, darf diese nach geltendem Recht in der PKV nur mit Zustimmung und Mitwirkung jedes einzelnen Versicherten ermittelt werden. Dieses erhöht den bürokratischen Aufwand und verzögert die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Zahlreiche Gesetzesvorhaben hätten sich angeboten, die Hürden abzubauen und den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR zu erlauben. Doch bislang ist nichts passiert

Hinzu kommt, dass Apotheken in Deutschland erst seit Juli 2024 flächendeckend die E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen können. Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes müssen jedoch auch die Arztpraxen in der Lage sein, über ihr Praxisverwaltungssystem E-Rezepte für Privatversicherte auszustellen. Einige Systemanbieter müssen hierfür noch die technischen Voraussetzungen schaffen.

Haus- und Facharztpraxen sind dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen. Einige Anbieter von Praxisverwaltungssystemen müssen hierfür noch die Systeme aktualisieren. Dass eine Arztpraxis bereits so weit ist und die Krankenversichertennummer (KVNR) sicher via Online Check-in erhalten kann, erkennen Privatversicherte daran, dass sie einen entsprechenden QR-Code aufstellt. Privatversicherte sollten im Zweifelsfall direkt in der Praxis nachfragen.

Reine Privatpraxen können mit wenigen Ausnahmen aktuell noch keine E-Rezepte ausstellen.

Ja. Wenn Privatversicherte das E-Rezept nicht digital einlösen können, kann es die Arztpraxis auch ausdrucken. Der Rezeptdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezept-Code. Er ist digital signiert und daher auch ohne händische Unterschrift gültig.

Privatversicherte können das ausgedruckte Rezept einfach in einer Apotheke abgeben. Dort wird der Rezept-Code gescannt. Anschließend kann der Privatversicherte das verordnete Medikament mitnehmen oder bestellen.

Die Apotheken in Deutschland sollten seit Juli 2024 flächendeckend E-Rezepte für Privatversicherte einlösen und die dazugehörigen Kostenbelege ausstellen. Privatversicherte schicken dazu das digitale Rezept entweder über die E-Rezept-App an die Apotheke oder zeigen dort den Rezept-Code vor. Das kann der Rezept-Code in der App sein oder ein Ausdruck aus der Praxis.

Nein. Privatversicherte haben keine elektronische Gesundheitskarten (eGK). Stattdessen setzt die Private Krankenversicherung auf innovative digitale Lösungen per Smartphone. Viele private Krankenversicherungen geben zwar Versichertenkarten aus. Diese sind aber keine elektronischen Gesundheitskarten, wie sie gesetzlich Versicherte haben.

Ab 2025 sollen Daten aus dem E-Rezept in die elektronische Patientenakte (ePA) Eingang finden. Sie werden dort als Medikationsliste angezeigt. Diese dient dem persönlichen Überblick, unterstützt aber auch Ärztinnen und Ärzte bei sicheren Verschreibungen, zum Beispiel weil Wechselwirkungen oder allergische Reaktionen ausgeschlossen werden können. In einem nächsten Schritt sollen dann der elektronische Medikationsplan sowie weitere Funktionen zur Arzneimitteltherapiesicherheit folgen. 
 

Grundsätzlich kann auch eine andere Person per E-Rezept verschriebene Arzneimittel besorgen. Über die Familienfunktion in der E-Rezept-App lassen sich zudem Rezepte von Kindern und anderer Angehörigen verwalten.

Privatversicherte können das Rezept per E-Rezept-App einer Apotheke zuweisen. Hat diese einen Botendienst, können sie sich das Arzneimittel liefern lassen. Privatversicherte können die Apotheke aber auch darüber informieren, dass eine andere Person das Medikament abholt.

Wenn Privatversicherte bereits in der Arztpraxis wissen, dass Sie nicht zur Apotheke gehen können, können sie um einen Ausdruck des E-Rezepts bitten. Die Patienten selbst können das E-Rezept nicht ausdrucken. Der Ausdruck kann dann an eine Person des Vertrauens weitergeben. Der Ausdruck der Arztpraxis enthält einen QR-Code, den die Apotheke zum Einlösen des Rezepts scannt. 

Einen Kostenbeleg erhalten Privatversicherte auf zwei Wegen:

  • Für einen digitalen Kostenbeleg müssen sich Privatversicherte in der E-Rezept-App mit der Speicherung der entsprechenden Daten auf dem E-Rezept-Fachdienst einverstanden erklären. Anschließend können Apotheken Kostenbelege digital übermitteln und der Privatversicherte kann diese in seiner E-Rezept-App einsehen.
  • Auf Wunsch erhalten Privatversicherte in der Apotheke einen ausgedruckten Kostenbeleg. 
  • Digitaler Kostenbeleg in der E-Rezept-App: 

    Privatversicherte rufen in der E-Rezept-App der gematik das eingelöste Rezept auf. Mit Tippen auf "Einreichen" und Auswahl der App der Versicherung kann das Dokument übermittelt werden. Als Alternative können die Versicherten den Kostenbeleg als PDF aus der E-Rezept-App herunterladen und anschließend in die PKV-App hochladen. In der PKV-App können die Belege auch zunächst gesammelt und dann später eingereicht werden.

    In der ePA-App funktioniert das Organisieren von E-Rezepten ähnlich wie in der App der gematik. Zur Nutzung im Detail informiert die jeweilige private Krankenversicherung. 

    Hinweis: Versicherte können einen Kostenbeleg aus der E-Rezept-App der gematik nicht ausdrucken, um ihn einzureichen. Ein Teil der erstattungsrelevanten Informationen ist digital im PDF hinterlegt und würde mit dem Ausdruck verlorengehen. 
     

  • In der Apotheke ausgedruckter Kostenbeleg: 

    Diesen können Sie wie gewohnt bei Ihrer PKV einreichen: abfotografiert, eingescannt oder per Post. 

Bei gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung kann die Apotheke nach dem Einlösen des Rezepts einen geeigneten Beleg ausstellen, auch Nachweisdatensatz 15a genannt. Dieser Nachweis enthält jedoch keine Informationen über Zuzahlungen. Personen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung sollten sich deshalb zusätzlich eine Quittung geben lassen, etwa, wenn es um eine Zuzahlungsbefreiung geht. 
 

Wo sieht die PKV noch Regelungsbedarf für das E-Rezept?

Der Gesetzgeber könnte die schnellere Verbreitung des E-Rezeptes in Deutschland fördern, indem er den privaten Krankenversicherern – wie schon den gesetzlichen Krankenkassen – ein unbürokratisches Verfahren zur Vergabe der sogenannten Krankenversichertennummer ermöglicht. 

Die Vergabe der KVNR an Privatversicherte ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden: Zunächst müssen die privaten Krankenversicherer ihre Kunden um Zustimmung und Daten bitten, um die KVNR anzulegen. Liegt das Einverständnis vor, übermittelt die PKV die Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragt die Rentenversicherungsnummer. Dann muss die Rentenversicherungsnummer an die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ gesendet werden. Diese Vertrauensstelle erstellt schließlich die KVNR und übermittelt diese an die PKV.  

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die KVNR für alle Versicherten automatisiert gebildet – in der PKV führt der bürokratische Aufwand nicht nur zu Kosten, sondern verzögert auch die flächendeckende Einführung der „ePA für alle“. Zudem verlieren Versicherte ohne KVNR, die an Krebs erkranken oder ein Implantat benötigen, wertvolle Zeit. Operative Eingriffe oder die Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung können sich verzögern.

An wen können sich Privatversicherte bei Fragen wenden?

  • Bei Fragen zur Krankenversichertennummer, zur digitalen Identität und zum Online Check-in hilft die jeweilige  private Krankenversicherung weiter.
  • Die E-Rezept-App ist eine Anwendung der gematik. Weitere Infos dazu auf der E-Rezept-Website mit Kontaktmöglichkeiten.
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