Reform weiterhin umstritten
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz — KHVVG) ist zum 1. Januar 2025 trotz massiver Kritik und gegen den Willen vieler Bundesländer in Kraft getreten. Fast alle Beteiligten, darunter auch der PKV-Verband, waren sich einig, dass Wesentliches zur Umsetzung noch fehlte und deutliche Verbesserungen am Gesetz notwendig wären, damit die Reform tatsächlich zu einer besseren Patientenversorgung führen kann. Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) sind einige Kritikpunkte beseitigt worden. Dies betraf vor allem einen späteren Einführungszeitpunkt und Ausnahmeregelungen für Kliniken, welche die Qualitätsvorgaben für die Erteilung von Leistungsgruppen nicht erfüllen. Bestehende finanzielle Fehlanreize wie etwa das Pflegebudget sind jedoch nicht abgeschafft worden. Auch die zahlreichen Ausnahmeregelungen lassen befürchten, dass der erforderliche Umbau des Krankenhauswesens nun mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich beabsichtigt.
Die Private Krankenversicherung begrüßt ausdrücklich eine Reform des Krankenhaussektors mit dem Ziel, höhere Maßstäbe an Qualität und Effizienz zu setzen. Für Versicherte und Beitragszahlende wäre es jedoch wünschenswert gewesen, wenn ihre Interessen im Rahmen der Ausarbeitung der Reform stärker berücksichtigt worden wären. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland und der geteilten Zuständigkeiten in den Bereichen der Planung und der Finanzierung der Krankenhausleistungen gibt es traditionell einen hohen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zwischen Bund und Bundesländern.
Während jedoch der Kompromiss mit den Bundesländern gesucht und dafür zusätzliches Geld in Aussicht gestellt wurde, sind diejenigen, die für diese Kosten aufkommen müssen, nur wenig berücksichtigt worden. Dabei tragen die Private und die Gesetzliche Krankenversicherung mit über 100 Milliarden Euro pro Jahr fast sämtliche Kosten, die im Krankenhaus anfallen. Diese Kosten werden infolge der Reform weiter ansteigen und für die Versicherten weitere Beitragsanpassungen nach sich ziehen.