Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt in vielen Bereichen Fahrt auf. Wie Privatversicherte von den Anwendungen der Telematikinfrastruktur profitieren, erläutern wir hier.

Um digitale Angebote wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte nutzen zu können, ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) notwendig. PKV-Versicherte erhalten dazu eine individuelle GesundheitsID. Informationen rund um die wichtigsten Anwendungen im digitalen Gesundheitswesen haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt.

  • Elektronische Patientenakte (ePA) für Privatversicherte
    Die elektronische Patientenakte (ePA) vereint eine Vielzahl medizinischer Informationen und wichtiger Dokumente, die zuvor an unterschiedlichen Stellen gespeichert waren. Dazu zählen unter anderem Arztberichte, Impf- und Mutterpässe sowie Medikationslisten. Privatversicherte haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Daten in ihrer ePA hinterlegt werden und wer darauf zugreifen kann – alles bequem über eine App. 

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  • E-Rezept für Privatversicherte
    Das elektronische Rezept löst das Papier-Rezept ab und bringt zahlreiche Vorteile für Patienten, Gesundheitsdienstleister und Versicherungen mit sich. Für Privatversicherte ist das E-Rezept auf dem Smartphone jederzeit abrufbar und kann direkt online oder in der Apotheke vor Ort eingelöst werden. 

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  • Online Check-in in der Arztpraxis für Privatversicherte
    Privatversicherte benötigen in der Arztpraxis keine elektronische Gesundheitskarte. Stattdessen können sie ihre Krankenversichertennummer sicher und einfach mit dem Smartphone an die Arztpraxis übermitteln – auch bei Fernbehandlungen, zum Beispiel bei einer Online-Sprechstunde. 

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  • Krankenversichertennummer (KVNR) für Privatversicherte
    Die Krankenversichertennummer (KVNR) fungiert als individueller Schlüssel für Privatversicherte, um auf die digitalen Angebote der Telematikinfrastruktur (TI) zuzugreifen. Diese Nummer ist notwendig, um beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept zu nutzen, und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Versicherten.

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  • Gesundheits-ID (Digitale Identität) für Privatversicherte
    Die Gesundheits-ID eröffnet Privatversicherten den Zugang zu einer Vielzahl digitaler Gesundheitsangebote und fördert die Teilnahme an einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung. Sie ist sowohl der Zugangspunkt zur ePA als auch Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezepts über die entsprechende App. Zudem ist sie nötig für den Online Check-in. 

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  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) für Privatversicherte
    Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Versorgung-Gesetzes (DVG) hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch eingeführt: die digitalen Gesundheitsanwendungen. DiGA sind darauf ausgelegt, Patienten sowie deren Versorgung durch Fachleute bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten sowie bei der Behandlung und Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen. 

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