Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dürfen die Honorare für ihre medizinischen Leistungen nicht selbst festlegen. Die Vergütung für die Behandlung gesetzlich Versicherter erfolgt nach dem so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Für Privatversicherte gibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rahmen für die Abrechnung vor.
- Vollversion der GOÄ
- Kurzversion der GOÄ (keine vollständigen Leistungstexte)
Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens können die Gebühren unter Berücksichtigung von Schwierigkeit und Behandlungsdauer bestimmt werden. Privatpatienten erhalten darüber von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Rechnung. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten haben Sie damit die Möglichkeit zu prüfen, welche Leistungen der Arzt für seine Behandlung in Rechnung gestellt hat.
Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOÄ erfolgte im Jahr 1982. Die letzte Teilnovellierung wurde 1996 vorgenommen. Viele moderne medizinische Leistungen sind deswegen in der GOÄ nicht mehr abgebildet. Die Folge: Abrechnungsprobleme und Diskussionen über eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen nehmen zu.
Der PKV-Verband arbeitet daher zusammen mit der Ärzteschaft und der Beihilfe mit Hochdruck an einem gemeinsamen Vorschlag für eine neue Gebührenordnung. Sie soll den neuesten Stand der Medizin erfassen und künftige medizinische Innovationen sehr schnell integrieren. Auch im Verbraucherinteresse sollte die neue Bundesregierung die Gebührenordnung rasch umsetzen.