Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen müssen den Eigenanteil an den Pflegeheimkosten selbst tragen – etwa mit der Rente oder dem Ersparten. Daran ändert auch die Einführung der Pflegegrade (Pflegereform 2017) und die damit verbundene Erhöhung des Beitragssatzes der Sozialen Pflegeversicherung sowie der Beiträge der Privaten Pflegepflichtversicherung nichts.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten der Pflegebedürftigkeit ab. Es bleibt daher eine Finanzierungslücke bestehen, die bei stationärer Pflege je nach Bundesland über 2.000 Euro im Monat betragen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei den Pflegekosten im Heim?
Die sogenannte „Pflegelücke“ steigt Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr über 2.600 Euro. Das zeigt eine Auswertung der Pflegedatenbank des PKV-Verbands. Dort sind die Daten von mehr als 11.000 der insgesamt etwa 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst. Die Auswertung der PKV-Datenbank basiert auf den Vergütungsvereinbarungen zwischen gesetzlichen Pflegekassen und Heimen. Diese Vereinbarungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Denn anders als in der Krankenversicherung ist der Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung für gesetzlich und privat Versicherte gleich.
Pflegekosten-Eigenanteil: Regionale Unterschiede
Betrachtet man die Bundesländer einzeln, so zeigt die PKV-Pflegedatenbank deutliche regionale Unterschiede beim zu zahlenden Eigenanteil. Am meisten müssen die Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen selbst zuzahlen. Am wenigsten bezahlen Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Wie berechnen sich die Pflegeheimkosten?
Seit der Pflegereform 2017 ist der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten, der aus eigener Tasche zu zahlen ist, nicht mehr abhängig vom Pflegegrad. Stattdessen setzt er sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil deckt zusammen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtungen ab (z. B. Personalkosten). Dabei hängt die Beteiligung der Pflegeversicherung von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab: Je höher der jeweilige Pflegegrad, desto höher der Zuschuss. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Pflegeversicherung erzielt, ist also abhängig von der Pflegegrad-Mischung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Den Anteil der Pflegekosten, der nach diesem Zuschuss übrig bleibt, stellt das Pflegeheim ihnen über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil direkt in Rechnung.
So unterteilt sich der Eigenanteil in NRW beispielsweise in über 40 Prozent für Unterkunft und Verpflegung, etwas unter 40 Prozent für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und gut 20 Prozent für die Investitionskosten.
Private Pflegevorsorge kann Pflegekosten vollständig decken
Wer sich und seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen möchte, kann rechtzeitig die Weichen stellen – mit einer privaten Pflegevorsorge. Mehr als 3,7 Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens. Der monatliche Beitrag für private Pflegezusatzversicherungen ist viel geringer, als die meisten glauben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach und die Marktanalyse der Ratingagentur Assekurata. Mit dem Pflege-Bahr gibt es zudem eine staatlich geförderte Variante einer Pflegetagegeldversicherung.