Der Verband der Privaten Krankenversicherung setzt sich in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung dafür ein, dass das vorhandene Potenzial für eine höhere Kosteneffizienz bei gleichzeitiger Verbesserung der Behandlungsqualität ausgeschöpft wird:
Beispiel 1: Versorgungs- und Präventionsprogramme
Viele PKV-Unternehmen bieten ihren Versicherten ein wachsendes Angebot an Versorgungsprogrammen zur Vorsorge und im Krankheitsfall. Das sogenannte Disease- und Case-Management unterstützt Versicherte dabei, ihre Versorgung individuell und bedarfsgerecht zu organisieren. So lassen sich Fehl- und Überversorgung vermeiden, die medizinische Behandlungsqualität und die Kosteneffizienz steigen.
Solche „Managed-Care“-Programme wirken jedoch nur, wenn sie die betroffenen Versicherten auch erreichen. Dazu müssen die Unternehmen auf Grundlage von Diagnosedaten diejenigen Versicherten gezielt ansprechen können, für die ein Programm infrage kommt. Genau das ist derzeit rechtlich eingeschränkt. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen PKV-Unternehmen Diagnosedaten aus eingereichten Rechnungen nicht ohne Einwilligung der Versicherten auswerten, um sie auf ein passendes Vorsorge- oder Behandlungsprogramm hinzuweisen. Aus Sicht der PKV steht das Datenschutzrecht damit im Widerspruch zu einer modernen Gesundheitsversorgung, die immer stärker auf Prävention und Vorsorge setzt.
Die PKV fordert deshalb eine Widerspruchslösung (Opt-out) statt der aktuellen Einwilligungslösung (Opt-in). Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die gezielte Ansprache von Versicherten für Präventionsangebote auf eine klare und tragfähige rechtliche Grundlage gestellt werden.
Beispiel 2: Leistungsorientierte Vergütung im Krankenhaus
Der PKV-Verband fordert eine grundlegende Neuausrichtung in der Krankenhausfinanzierung, die Anreize setzt für effizientes Wirtschaften. In keinem anderen Bereich sind in den letzten Jahren die Ausgaben so stark gestiegen wie bei den Krankenhäusern. Das betrifft vor allem die Kosten des Pflegepersonals.
Seit der Einführung des Pflegebudgets ist die Anzahl des Pflegepersonals um rund 100.000 Personen gestiegen, die Zahl der behandelten Patienten um gut 2 Millionen gesunken, die Auslastung der Krankenhausbetten auf rund 70 Prozent gefallen. Parallel dazu findet eine problematische Rückverlagerung einfacher, nicht pflegetypischer Aufgaben auf examinierte Pflegefachpersonen statt, die von Pflegehilfskräften übernommen worden waren. Damit wird der Fachkräftemangel verschärft, statt ihn zu beheben. Für die Versicherten hat das unmittelbare Folgen: Die Kosten steigen, ohne dass sich die Patientenversorgung verbessert. Der Pflegedienst ist mittlerweile einer der größten Kostentreiber im stationären Bereich.
Paradoxerweise haben wir heute mehr Pflegefachkräfte im System als je zuvor – und dennoch entstehen Engpässe, weil Fachkräfte nicht effizient eingesetzt werden: Das belastet das Personal unnötig und gefährdet die Versorgungsqualität. Eine Reform des Krankenhaussektors ist notwendig. Dazu gehört auch ein Ende der unbegrenzten Weitergabe aller Lohnkosten an die Versicherten und Beitragszahler.
Beispiel 3: Faire Arzneimittelpreise
Die PKV-Ausgaben für Arzneimittel sind 2025 um 8 Prozent gestiegen. Zugleich werden bei Krebsmedikamenten jährlich 500 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben, weil spezialisierte Apotheken ihre Rabatte nicht weitergeben. Das ist eine sehr hohe Belastung ohne jede Gegenleistung. Zum Hintergrund: In aller Regel berücksichtigen die Zytostatika herstellenden Apotheken ihre hohen Einkaufvorteile nicht in den Rechnungen für Privatversicherte und vereinnahmen sie für sich selbst.
Zwar ist die Rabattweitergabe seit der Verabschiedung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 2. Juli 2026 auch für Privatversicherte gesetzlich vorgesehen. Dies geschieht durch die Einbeziehung der PKV in die sogenannte Hilfstaxe. Doch der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) zeigt sich von der Neuregelung unbeeindruckt. Er hält weiter an der Auffassung fest, dass Privatpatienten nicht an den Einkaufsvorteilen für Krebsmedikamente beteiligt werden müssten.
Der PKV-Verband tritt daher für eine Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium ein. Andernfalls kann die unterschiedliche Rechtsauffassung über die Tragweite der gesetzlichen Änderungen auf juristische Auseinandersetzungen über die zulässige Höhe der Abrechnungen hinauslaufen.