Bei einer Kündigung verbleiben die Alterungsrückstellungen, die im Laufe der Versicherung erworben wurden, vertragsgemäß beim bisherigen Versicherungsunternehmen und kommen den übrigen Versicherten zugute. Das neue Versicherungsunternehmen legt für die Beitragskalkulation das aktuelle Alter zugrunde. Je älter Versicherte beim Wechsel der Versicherung ist, desto höher ist deshalb der neue Beitrag. Hinzu kommt, dass auch der aktuelle Gesundheitszustand berücksichtigt wird. Erkrankungen, die während der Versicherungszeit aufgetreten sind und deshalb im bestehenden Vertrag keinen Einfluss auf den Beitrag haben, können bei der neuen Versicherung zu einem Risikozuschlag führen.
Für Versicherte, die ihre private Krankheitsvollversicherung 2009 oder später abgeschlossen haben, ist ein Unternehmenswechsel gegebenenfalls attraktiver. Sie können Alterungsrückstellungen übertragen lassen – begrenzt auf die Höhe, wie sie bei einer Versicherung im Basistarif gebildet worden wären. Wenn Wechselwillige bei ihrem bisherigen Versicherer eine Zusatzversicherung abschließen, können darüber hinaus auch darauf Alterungsrückstellungen angerechnet werden.Die Versicherungsunternehmen müssen die Versicherten jährlich darauf hinweisen, dass sie zu den genannten Bedingungen den Versicherer wechseln können, und ihnen die Höhe des Übertragungswertes für die Alterungsrückstellungen mitteilen.