Meldung 09. Januar 2025

Seit dem 1. Juli 2024 hat die HMM Deutschland GmbH die Organisation der Pflegeversicherung für KVB-Versicherte stufenweise übernommen. Der Wechsel war nötig, da die KVB den Dienstleistungsvertrag gekündigt hat. Anfangs kam es zu Verzögerungen, doch mittlerweile stabilisieren sich die Abläufe.

Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Bundesbahnbeamte und -Pensionäre ihren Versicherungsschutz von der GPV, einem Zusammenschluss privater Versicherungsunternehmen. Die alltägliche Abwicklung gegenüber den Versicherten erfolgte bisher durch die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Doch zum Jahresende 2024 hat die KVB diesen Dienstleistungsvertrag gekündigt und nicht an der Ausschreibung zur Neuvergabe teilgenommen.

Die HMM Deutschland GmbH hat die Neuausschreibung gewonnen. Sie überzeugte durch ihre Erfahrung mit digitalen Plattformlösungen und effizienten Prozessen. Ziel ist es, die Anträge der Versicherten künftig schneller abzuwickeln, etwa durch Nutzung automatisierter Routinen zur Prüfung und Auszahlung der Versicherungsleistungen. Gemeinsam mit der GPV wurde von der HMM eine Lösung erarbeitet, um einen möglichst reibungslosen Wechsel in Versichertengruppen zu organisieren. Dieser Prozess ist nunmehr abgeschlossen.

Pflege und Beihilfe: Gesetzlich vorgeschriebene Trennung

Die Pflege-Leistungen für Bundesbahnbeamte und -Pensionäre bestehen seit jeher aus einem (größeren) Anteil der Beihilfe durch den Dienstherrn sowie einem (kleineren) Anteil aus der Versicherung durch die GPV. Während die KVB bislang eine einheitliche Abwicklung für beide vorgenommen hat, erfolgt die Bearbeitung nun durch zwei separate Stellen: die GPV für den Anteil der Pflegeversicherung und die KVB für den Beihilfeanteil. Diese Veränderung erfordert nicht nur umfassende organisatorische Anpassungen, sondern auch eine Neuausrichtung der bisher gewohnten Abläufe. Die Mehrheit der Beihilfeberechtigten in der Privaten Pflegeversicherung ist diese getrennte Abwicklung bereits seit langem gewohnt, für die Versicherten der KVB hingegen stellt sie eine neue und zunächst ungewohnte Situation dar.

Die Trennung der Abrechnung führt in der Praxis zu einem deutlich höheren Organisationsbedarf bei den Versicherten. Erschwerend kommt hinzu, dass die KVB (als Dienstleister für die Beihilfe) von den Versicherten die Erstattungsmitteilung der GPV als Voraussetzung fordert, bevor die verbleibenden Ansprüche bei der Beihilfe geltend gemacht werden können. Dies ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen und verkompliziert die Situation unnötigerweise.

Rechnungen und Zahlungsfristen der Pflegeeinrichtungen

Manche Pflegeeinrichtungen stellen ihre Rechnungen schon vor Beginn des Leistungszeitraums aus und sehen zudem kurze Zahlungsfristen vor. Dieses Vorgehen erhöht den Zeitdruck, insbesondere bei der Koordination zwischen den Beteiligten. Denn die Rechnungen müssen für den Beihilfeanteil und den Pflegeversicherungsanteil getrennt geprüft und bearbeitet werden. Diese Abläufe werden zusätzlich dadurch erschwert, dass Pflegeeinrichtungen in ihren Rechnungen oftmals keine Trennung dieser Anteile vornehmen, was den Abstimmungsaufwand für alle Beteiligten erheblich steigert. 

Rückwirkende Erstattung der Pflegekosten

Nach den Regeln der Pflegeversicherung erfolgt die Erstattung der Pflegekosten grundsätzlich rückwirkend. Dies bedeutet, dass die Kosten für pflegerische Leistungen zunächst vom Versicherten getragen werden müssen und die Erstattung erst nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats erfolgt, sobald die Rechnungen eingereicht und geprüft wurden. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich vorgesehen und entspricht dem Kostenerstattungsprinzip der Privaten Pflegeversicherung. 

Initiativen für eine zukunftssichere Abwicklung

Um diese neuen Anforderungen zu bewältigen und zugleich die Vorgänge für die Versicherten möglichst schnell zu erledigen, arbeitet die GPV gemeinsam mit der HMM Deutschland GmbH an mehreren organisatorischen Verbesserungen:

  • Elektronische Datensätze: Um die Bearbeitung effizienter und schneller zu gestalten, wurde der Beihilfe die Bereitstellung digitaler Abrechnungsdaten angeboten. Dieses Angebot wurde bislang vom Bundeseisenbahnvermögen als zuständiger Beihilfestelle für die Versicherten der KVB nicht angenommen, was die Prozesse weiterhin erschwert.
  • Vorgezogene Auszahlungstermine: Die Auszahlung von Pflegekosten erfolgt nun freiwillig früher, bereits Mitte des Monats, um den finanziellen Aufwand für die Versicherten zu verringern.
  • Bessere Beratung: HMM hat die Kapazitäten für den telefonischen und elektronischen Kundenservice verdoppelt.
  • Angebot eines Online-Portals: Es ist möglich, Leistungen über ein nutzerfreundliches Portal zu beantragen und erforderliche Unterlagen direkt hochzuladen. Durch Nutzung dieses Portals lassen sich Bearbeitungs- und Erfassungszeiten erheblich verringern. Die Versicherten können ihre Unterlagen aber weiterhin auch wie gewohnt auf dem Postweg einreichen. 

Mit diesen Maßnahmen wollen wir den Übergang so reibungslos wie möglich gestalten und den Versicherten eine zuverlässige Unterstützung bieten.

Die gegenwärtige Umstellung der Pflegeversicherung für KVB-Versicherte bringt also zwangsläufig einige Veränderungen mit sich. Durch die enge Zusammenarbeit von GPV und HMM sowie die eingeleiteten Maßnahmen werden die Abläufe künftig effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet. Versicherte können sich auf eine stabile und zukunftssichere Organisation ihrer Pflegeversicherung verlassen.

Wer ist die GPV?

Mit der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 mussten auch Mitglieder von Sonderversorgungssystemen wie der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) abgesichert werden. Da diese Systeme keine eigene Pflegeversicherung anbieten konnten, wurde die GPV als Gemeinschaftslösung privater Versicherungsunternehmen gegründet, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine effiziente Abwicklung der Pflegeleistungen sicherzustellen.

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