Meldung 09. Dezember 2024

Zum Jahreswechsel ändern sich wichtige Rahmenbedingungen für Privatversicherte: Höhere Einkommensgrenzen und Arbeitgeberzuschüsse, bessere Pflegeleistungen sowie digitale Innovationen wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte prägen die Neuerungen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten höhere Einkommensgrenzen, um sich von der Versicherungspflicht befreien lassen zu können und in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gleichzeitig können Minijobber mit leicht höherem Verdienst in der PKV bleiben.

Höhere Zuschüsse und bessere Leistungen

Ab 2025 profitieren privatversicherte Angestellte von einem höheren Arbeitgeberzuschuss. Zugleich steigen in der Pflegeversicherung Leistungen und die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird gestärkt.

Änderungen in Versorgung und Digitalisierung

Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung wird 2025 durch umfassende gesetzliche Anpassungen modernisiert. Mit Inkrafttreten der Krankenhausreform soll zum Beispiel die wohnortnahe Versorgung gestärkt werden, indem ambulante Untersuchungen in Krankenhäusern, insbesondere in Regionen mit Fachärztemangel ermöglicht werden. Privatversicherte haben diesen Zugang bereits. Jedoch werden Krankenhausleistungen künftig in Leistungsgruppen eingeteilt und an bundeseinheitliche Qualitätskriterien gebunden. Dies könnte dann Behandlungen in andere Kliniken verlagern.

Fortschritte im Bereich eHealth, wie die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (ePA), tragen wesentlich zur Vereinfachung der Abläufe in der Gesundheitsversorgung bei. Während die Nutzung der ePA und des E-Rezepts für gesetzlich Versicherte verpflichtend wird, bleibt sie für Privatversicherte eine freiwillige Option.

Ausführliche Informationen und konkrete Zahlen gibt es auf dem Serviceportal für Privatversicherte unter: www.privat-patienten.de.