Meldung 03. Juni 2024

Gesundheitsminister Lauterbach hat die dringend notwendige Finanzreform in der Pflege vertagt. Das macht eine Beitragserhöhung in der Sozialen Pflegeversicherung wahrscheinlicher. Auch in anderen Sozialversicherungszweigen droht ein Anstieg der Abgabenquote.

Schon heute liegt die gesamte Sozialabgabenquote bei 40,9 Prozent und damit deutlich über dem Wert von 40 Prozent, den die damalige Bundesregierung 2021 als „Sozialgarantie“ definiert hatte. Mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Rentenpaket II und dem Ausbleiben von dringend notwendigen Reformen in der Sozialen Pflegeversicherung droht selbst bei konservativer Berechnung in etwas mehr als zehn Jahren ein Anstieg auf 51 Prozent. Das zeigen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) und Prognosen der Bundesregierung. 

Soziale Pflegversicherung (SPV): Eigentlich sollte das Bundesgesundheitsministerium bis Ende Mai 2024 Vorschläge für eine langfristige Finanzierungsreform in der Pflege vorlegen. Dies ist nicht geschehen. Stattdessen kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, die Reform in der nächsten Legislaturperiode angehen zu wollen. Damit geht wertvolle Zeit verloren, das demografieanfällige Umlagesystem zukunftssicher aufzustellen. Laut WIP-Prognose  wird der Beitragssatz in der SPV bis zum Jahr 2035 auf 6,2 Prozent steigen, wenn sich Ausgaben und Einnahmen in der Pflegeversicherung wie in den letzten zwanzig Jahren weiterentwickeln. Bei dieser Zahl handelt es sich um den durchschnittlichen Beitragssatz ohne Kinderlosenzuschlag. Für Menschen ohne Kinder wird es sogar noch teurer. 

Rentenversicherung: Infolge des soeben vom Kabinett beschlossenen Rentenpakets II erwartet die Bundesregierung für 2035 einen Rentenbeitragssatz von heute 18,6 auf 22,3 Prozent. 

Gesetzliche Krankenversicherung: Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist auch hier in den kommenden zehn Jahren ebenfalls mit einer Anhebung des Beitragssatzes zu rechnen. Im Jahr 2022 haben die Ökonomen Prof. Dr. Thiess Büttner, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, und Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied im „Rat der Wirtschaftsweisen“, die Entwicklung bis zum Jahr 2030 berechnet. Ihre Prognose für die GKV: Bei unveränderten Leistungsansprüchen müssen die Beitragssätze von 14,6 Prozent allein bis 2030 auf 18,2 Prozent steigen. Da die Berechnung nur bis 2030 vorliegt, angesichts des demografischen Wandels aber mit keiner Entspannung der Finanzsituation zu rechnen ist, dürfte der Kostendruck bis 2035 sogar noch größer sein. 

Angesichts dieses Szenarios mahnt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Statt die jüngeren Erwerbstätigen und die Arbeitgeber mit immer höheren Abgaben für ein instabiles System zu belasten, sollten wir es ihnen ermöglichen, in eine verlässliche, nachhaltige und generationengerechte Absicherung zu investieren.“

Für die Pflege liegen hierzu längst die Lösungskonzepte auf dem Tisch: Der einzig richtige Weg ist es, mehr Kapitaldeckung ins System zu bringen. Etwa mit dem Konzept des interdisziplinären Experten-Rat ‚Pflegefinanzierung‘ für eine Pflege-Plus-Versicherung oder mit den „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“.