Rentenversicherung: Infolge des soeben vom Kabinett beschlossenen Rentenpakets II erwartet die Bundesregierung für 2035 einen Rentenbeitragssatz von heute 18,6 auf 22,3 Prozent.
Gesetzliche Krankenversicherung: Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist auch hier in den kommenden zehn Jahren ebenfalls mit einer Anhebung des Beitragssatzes zu rechnen. Im Jahr 2022 haben die Ökonomen Prof. Dr. Thiess Büttner, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, und Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied im „Rat der Wirtschaftsweisen“, die Entwicklung bis zum Jahr 2030 berechnet. Ihre Prognose für die GKV: Bei unveränderten Leistungsansprüchen müssen die Beitragssätze von 14,6 Prozent allein bis 2030 auf 18,2 Prozent steigen. Da die Berechnung nur bis 2030 vorliegt, angesichts des demografischen Wandels aber mit keiner Entspannung der Finanzsituation zu rechnen ist, dürfte der Kostendruck bis 2035 sogar noch größer sein.
Angesichts dieses Szenarios mahnt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Statt die jüngeren Erwerbstätigen und die Arbeitgeber mit immer höheren Abgaben für ein instabiles System zu belasten, sollten wir es ihnen ermöglichen, in eine verlässliche, nachhaltige und generationengerechte Absicherung zu investieren.“
Für die Pflege liegen hierzu längst die Lösungskonzepte auf dem Tisch: Der einzig richtige Weg ist es, mehr Kapitaldeckung ins System zu bringen. Etwa mit dem Konzept des interdisziplinären Experten-Rat ‚Pflegefinanzierung‘ für eine Pflege-Plus-Versicherung oder mit den „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“.