Meldung 12. März 2024

Die schwarz-grüne Regierung in Schleswig-Holstein hat soeben beschlossen, den Versorgungsfonds für Beamtenpensionen anzuzapfen, um den Landeshaushalt zu sanieren. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass Rücklagen in staatlicher Obhut nicht sicher sind und jederzeit zweckentfremdet werden können

Der Beamtenbund in Schleswig-Holstein ist empört und spricht von einem „Beutezug bei Beamtinnen und Beamten.“ Kein Wunder, denn immerhin war der Fonds eigentlich dafür gedacht, auch in schwierigen Zeiten die Pensionen für die Staatsdiener im Land zahlen zu können. Nun soll er für aktuelle Ausgabenprogramme angezapft werden. Laut Medienberichten soll diese mit gut einer Milliarde Euro gefüllte Rücklage sogar weitgehend aufgebraucht werden. Zwar beteuert Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), durch die Entnahme aus dem Fonds ändere sich für die Versorgungsempfänger nichts. Doch das genau für diesen Zweck reservierte Geld wird nun einkassiert, um aktuelle Haushaltslöcher zu stopfen. Woher dann in Zukunft das Geld für die steigenden Pensionslasten kommen soll, bleibt unklar. Die Leidtragenden sind einmal mehr die nachfolgenden Generationen. Denn sie müssen später für die offenen Ansprüche aufkommen. 

Der Plan aus Schleswig-Holstein ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Kapitalrücklagen unter Aufsicht des Staates nicht sicher sind. Allzu groß ist die Verlockung, die Reserven für kurzfristige Zwecke aufzubrauchen. So bediente sich schon im Jahr 2009 das Land Niedersachsen an der dortigen Versorgungsrücklage der Beamten – ebenfalls um Haushaltslöcher zu stopfen. „Das ist keine weitsichtige Finanzpolitik!“, kritisierte  damals die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen – vergeblich.

Finanzielle Begehrlichkeiten gab es auch schon auf Bundesebene: Im Jahr 2010 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit eine Reserve beim Insolvenzgeld von fast 1,2 Milliarden Euro. Mit diesen von den Beitragszahlern finanzierten Mitteln sollten im Falle von Firmeninsolvenzen die Löhne betroffener Arbeitnehmer vorübergehend weitergezahlt werden. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verrechnete die Reserve kurzer Hand mit den vorgesehenen Bundeszuschüssen an die Agentur, sparte diesen Betrag also in seinem Haushalt ein – auf Kosten der Beitragszahler.

Auch beim wichtigsten sozialpolitischen Thema unserer Zeit – der Pflegefinanzierung – zeigt sich das gleiche Muster. Seit 2015 fließt ein kleiner Teil der Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in den sogenannten Pflegevorsorgefonds. Dieser soll ab 2035 die absehbar stark steigenden Pflegekosten der alternden Babyboomer-Jahrgänge zumindest etwas abfedern. Doch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Einzahlungen in diesen Vorsorgefonds stark gedrosselt und das Geld für andere Zwecke abgezweigt. Auch Forderungen nach einer kompletten Auflösung gab es bereits. So etwa von der heutigen Bundesaußenministerin und damaligen Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock

Sicher vor dem Zugriff der Politik sind Rücklagen daher nur unter dem Schutz privatrechtlicher Verträge. Die Private Krankenversicherung macht das seit Jahrzehnten vor. Die Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung sind im Jahr 2024 auf über 330 Milliarden Euro angestiegen. Diese Rücklagen dienen heute und in Zukunft allein dem Zweck, die Beiträge der Versicherten zu stabilisieren. Das dies funktioniert, zeigen die Beitragsverläufe gerade im Alter.

Expertenrat empfiehlt privatrechtlich geschützte Vorsorge

Nicht ohne Grund hat der Expertenrat zur Finanzierung der Pflegeversicherung in seinem Pflege-Plus-Konzept eine obligatorische, kapitalgedeckt finanzierte Zusatzversicherung vorgeschlagen – organisiert und umgesetzt von privaten Versicherungsunternehmen. Expertenrats-Mitglied Professor Dr. Christian Rolfs sieht in dem Konzept einen entscheidenden Vorteil: Die Rücklagen der Versicherten seien hier vor fremdem Zugriff geschützt; ein Kapitalstock unter dem Dach der Sozialversicherung sei hingegen nicht vor Zweckentfremdungen durch die Politik sicher.