Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sollte künftig durch Steuermittel finanziert werden. Dafür plädierte in der vergangenen Woche eine Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen. Aktuell erfolgt die Finanzierung über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Der Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert auf freiwilliger Basis unter anderem die muttersprachlichen Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Verbesserung der Gesundheitskompetenz schwer erreichbarer Zielgruppen.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung für eine Reform der UPD sieht die Errichtung einer Stiftung durch den GKV-Spitzenverband vor, der diese Stiftung dann durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro finanzieren soll. Die Private Krankenversicherung (PKV) müsste sich mit einem Anteil von sieben Prozent daran beteiligen.
Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband, sprach sich für eine aus Steuermitteln finanzierte öffentliche Stiftung aus. Den GKV-Spitzenverband zu verpflichten, eine Stiftung zu gründen, bei der der Stiftungsgeber in der Folge dann aber keine Verantwortung habe, passe nicht in das Rechtsgefüge, befand er.
Der Einzelsachverständige Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn sieht den entscheidenden Grund für die Notwendigkeit einer Steuerfinanzierung der UPD darin, „dass es sich bei der unabhängigen Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“.
Auch Patienten- und Verbraucherinnenvertretungen für Steuermittel
Für eine Steuerfinanzierung plädierte auch Gregor Bornes, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BAGP). Andernfalls wäre für Ratsuchende nicht klar, ob nicht doch der GKV-Spitzenverband die Umstände und die Bedingungen der Beratungen zu stark beeinflusst.
Seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband trifft die Forderung, die neue UPD von der Anbindung an die Krankenkassen zu lösen, auf Unterstützung. Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, sollte die UPD dauerhaft an die Zivilgesellschaft angebunden und aus Zuschüssen des Bundes finanziert werden, machte Michaela Schröder, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik, deutlich.
PKV mit konstruktiven Vorschlägen für die UPD-Reform
Für den PKV-Verband erläuterte Jenny Wernecke, dass es sich bei der Patientenberatung um eine versicherungsfremde Leistung handelt. So bezeichnet man Leistungen, die den Versicherten nicht unmittelbar zugutekommen und deshalb grundsätzlich nicht von der abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind.
Wernecke machte sich in der Anhörung auch dafür stark, die Kompetenzen der derzeitigen Mitarbeitenden der UPD auch nach einer Neuorganisation zu nutzen. Alles andere würde eine nicht zu begründende Ressourcenverschwendung darstellen. Außerdem habe der Gesetzgeber eine Verantwortung für die Mitarbeitenden.