Meldung 08. April 2025

Auch die Private Pflegepflichtversicherung zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – anders als von Noch-Gesundheitsminister Lauterbach kürzlich in einem Interview behauptet. Wir zeigen, wie es sich mit der Finanzierung wirklich verhält und was der neue Koalitionsvertrag hierzu vorsieht.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk behauptete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Zusammenhang mit einer Frage zur Begleichung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, dass sich Privatversicherte nicht an den Kosten für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger beteiligten: „Wenn es über Steuern bezahlt würde, würde jeder mitbezahlen. Das kann nur sehr schwer begründet werden, dass die gesetzlich Versicherten diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben alleine schultern“, so Lauterbach.

Zwar ist es absolut sinnvoll, die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger sowohl in der Sozialen als auch der Privaten Pflegepflichtversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren. Ein entsprechender Arbeitsauftrag an die noch zu bildende Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist daher folgerichtig im Koalitionsvertrag von Union und SPD niedergeschrieben. 

Nachweislich falsch ist allerdings Lauterbachs Behauptung, die Private Pflegepflichtversicherung würde sich heute nicht an der Finanzierung beteiligen. Richtig ist vielmehr, dass die PPV diese Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ebenfalls entrichtet – mit Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 44 SGB XI. Derselbe Paragraf regelt auch die Beteiligung an den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, die die Private Pflegepflichtversicherung ebenfalls mitfinanziert.

Daneben übernimmt die PPV noch weitere versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Corona-Hilfen von 2020 bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 820 Millionen Euro
  • die Förderung der Pflegeberufsausbildung mit mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr
  • sowie ein weiteres Dutzend gesamtgesellschaftliche Leistungen in der Pflegeversicherung

Übrigens: Nicht nur in der Pflege übernimmt die Privaten Krankenversicherung zahlreiche versicherungsfremde Leistungen. So gibt es etwa das Vorurteil, die PKV leiste einen viel geringeren Anteil an den Kosten der Versicherungsbeiträge von Bürgergeldempfängern. Richtig ist vielmehr, dass die Solidargemeinschaft der Privatversicherten für Hilfebedürftige pro Kopf sogar deutlich mehr leistet als die GKV-Versicherten

Auch die Mitfinanzierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland durch die PKV zählt dazu.