Meldung 17. Juli 2024

Privatversicherte Studierende haben zahlreiche Möglichkeiten beruflich tätig zu sein, ohne ihre private Krankenversicherung (PKV) zu verlieren.

Mini- und Ferienjobs sind grundsätzlich unproblematisch, solange das monatliche Einkommen 538 Euro nicht übersteigt. Werkstudenten dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien bzw. vorlesungsfreien Zeiten ist eine höhere Arbeitszeit erlaubt, jedoch ist dieser Zeitraum auf maximal 26 Wochen pro Jahr begrenzt.

Für selbstständige Tätigkeiten gelten keine zeitlichen Beschränkungen und sie sind in der Regel für den privaten Krankenversicherungsschutz nicht relevant. Eine Ausnahme besteht allerdings bei speziellen Studententarifen. Hier gibt es andere Bedingungen.

Wichtig ist, dass privatversicherte Studentinnen und Studenten die Grenzen der Arbeitszeit und des Einkommens im Blick haben, um den PKV-Schutz nicht zu gefährden. Ein enger Austausch mit dem Versicherungsunternehmen ist daher ratsam.
 

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