Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trotz zahlreicher kritischer Stimmen gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Zur Entscheidung des Bundesrats erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:
„Der Bundesrat hat sich leider gegen die notwendige Korrektur der Krankenhausreform entschlossen. Den Versicherten droht jetzt ein massiver Kostenschub. Die Bezahlung von Investitionen auf ihre Kosten anstatt aus dem gesamtstaatlichen Steueraufkommen ist zudem verfassungswidrig. Durch die geplante Vorhaltevergütung nach dem Motto ‚Geld ohne Leistung‘ drohen zudem neue Versorgungsmängel zu Lasten der Patienten. Denn nach diesem Gesetz können Kliniken künftig ihre Einnahmen steigern, indem sie weniger Leistungen für Patienten erbringen. Eine Reform kann die Versorgung nur dann verbessern, wenn die Krankenhaus-Entgelte sich auch zukünftig an Qualität und Leistung orientieren.“