Meldung 26. März 2025

„Der Spiegel“ und "ZDF Frontal" berichten über Einzelfälle, in denen Privatversicherte mit ihren PKV-Unternehmen über die Erstattung medizinischer Leistungen streiten. Doch einen "Trend zur Kürzung", den die Magazine daraus herleiten wollen, gibt es gar nicht.

Schon der Anstieg der PKV-Leistungsausgaben in den letzten Jahren belegt, dass die Leistungen an die Versicherten keineswegs gekürzt wurden, sondern im Gegenteil stetig zugenommen haben, allein in den letzten drei Jahren um fast 20 Prozent. Die Erstattung von Arztrechnungen erfolgt in aller Regel reibungslos, nur in wenigen Einzelfällen kommt es zu Beschwerden. Jedes Jahr werden mehr als 70 Millionen Rechnungen zur Erstattung eingereicht, 2024 gab es dabei nur in 0,0017 Prozent der Fälle Eingaben beim PKV-Ombudsmann. Auch die jüngste repräsentative Umfrage des Allensbach-Instituts bei Privatversicherten (Dez. 2024) belegt eine sehr hohe Zufriedenheit mit der eigenen Versicherung in Höhe von 94,6 Prozent.

Diese Informationen hatte der PKV-Verband den Magazinen auf Anfrage auch übermittelt – im Bericht fallen sie unter den Tisch.

Prüfung im Sinne der Versichertengemeinschaft

Grundsätzlich gilt: Die Prüfung von Arzt- und Krankenhausrechnungen auf die korrekte Anwendung der Gebührenordnungen sowie die medizinische Notwendigkeit entsprechend dem anerkannten medizinischen Standard unter Berücksichtigung der Leitlinien und Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften ist eine Kernaufgabe der privaten Versicherungsunternehmen. Diese Leistungsprüfung erfolgt im Interesse des Kollektivs aller Versicherten eines Tarifs. Denn jede unnötige oder unangemessen teure Leistung ginge letztlich zu deren Lasten, weil sie es mit entsprechend höheren Beiträgen bezahlen müssten.