Die von Finanztip verbreitete Befragung ist keine repräsentative Umfrage, sondern das Zufallsergebnis der Online-Aktion eines kommerziellen Beratungsunternehmens, was in der Pressemitteilung von Finanztip nicht offengelegt wird. Der oberflächliche Fragenkatalog ergibt keine relevanten Daten zur Rechnungserstattung in der Privaten Krankenversicherung.
Die Erstattung von Arztrechnungen in der PKV erfolgt in aller Regel reibungslos, nur in sehr wenigen Einzelfällen kommt es zu Beschwerden. Jedes Jahr werden mehr als 70 Millionen Rechnungen zur Erstattung eingereicht, 2024 gab es dabei nur in 0,001 Prozent der Fälle Eingaben beim PKV-Ombudsmann. Von insgesamt 6.891 Eingaben gab es 1.245 Fälle zu Gebührenstreitigkeiten und zur medizinischen Notwendigkeit von Behandlungen. Selbst wenn man alle Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde BaFin hinzuzählt (729 im Jahr 2023), beträgt die Beschwerdequote nur 0,002 Prozent. Nach einer Schätzung des PKV-Verbands gab es 2024 zudem circa 720 Klageverfahren von Privatversicherten zu Leistungsfragen. Selbst bei einer Addition aller drei Daten ergäbe sich eine Beschwerdequote von insgesamt nur 0,004 Prozent.
Eine repräsentative Umfrage zur Zufriedenheit der Privatversicherten hat das Allensbach-Institut Ende 2024 im Auftrag des PKV-Verbands durchgeführt. Sie ergab eine sehr hohe explizite Zufriedenheit der Privatversicherten mit der eigenen Krankenversicherung in Höhe von 94,6 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Die Versicherungsunternehmen handeln bei der Rechnungsprüfung als Treuhänder der Versichertengemeinschaft. Die Prüfung von Arzt- und Krankenhausrechnungen auf die korrekte Anwendung der Gebührenordnungen sowie die medizinische Notwendigkeit entsprechend dem anerkannten medizinischen Standard unter Berücksichtigung der Leitlinien und Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften ist eine Kernaufgabe der privaten Versicherungsunternehmen. Diese Leistungsprüfung erfolgt im Interesse des Kollektivs aller Versicherten eines Tarifs. Denn jede unnötige oder unangemessen teure Leistung ginge letztlich zu deren Lasten, weil sie es mit entsprechend höheren Beiträgen bezahlen müssten.