PKV-Ombudsmann: Immer weniger Schlichtungen notwendig
Meldung01. Februar 2024
Die Eingaben von Privatversicherten bewegten sich auch 2023 wieder auf einem niedrigen Niveau. Das zeigen aktuelle Zahlen aus dem Tätigkeitsbericht der PKV-Schlichtungsstelle.
Privatversicherte haben nur wenig Anlass zur Beschwerde. Gerade einmal 5.415 Schlichtungsanträge verzeichnete der PKV-Ombudsmann im Jahr 2023, wie der soeben veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt. Das ist der niedrigste Wert der vergangenen 10 Jahre. Gemessen an der Gesamtzahl von über 47 Millionen bestehenden Verträgen in der Krankenversicherung, der Zusatzversicherung und der Pflegeversicherung entspricht er einer Beschwerdequote von gerade einmal 0,011 Prozent.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine vergleichbare Institution als neutrale Schlichtungsstelle. Die Versicherten dort können sich ans Bundesversicherungsamt wenden.
Weniger Schlichtungsanträge zu Beitragserhöhungen
Die Zahl der Eingaben zum Thema Beitragserhöhungen ist mit 130 deutlich zurückgegangen. 2021 waren es noch 694. Im Jahr 2022 gab es hier zwar einen Wert von 1.777. Dabei handelte es sich jedoch um einen Sondereffekt, weil eine Rechtsanwaltskanzlei kurz vor Jahresende auf einen Schlag 1.300 Anträge im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen eingereicht hatte.
Der PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann sieht die neuen Zahlen als positives Signal: „Dies spricht unverändert für eine hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen.“
Der verantwortungsvolle Umgang mit den Versicherten spricht sich offenbar herum. Denn immer mehr Menschen wollen sich privat absichern. So wechselten im vergangenen Jahr zum sechsten Mal in Folge mehr Personen von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV als umgekehrt. Und auch die Zusatzversicherungen konnten deutlich zulegen.
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