Für die finanzielle Förderung der ambulanten Hospizversorgung haben im Jahr 2015 der PKV-Verband und die Hospizverbände auf Bundesebene einen Vertrag geschlossen. Die pauschale Förderung durch die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So müssen die Dienste unter anderem die Zusammenarbeit mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten oder Ärzten sowie eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nachweisen.
Über 700 ambulante Hospizdienste in Deutschland haben im Jahr 2023 vom Verband der Privaten Krankenversicherung eine finanzielle Förderung erhalten.
Insgesamt erhielten die Einrichtungen 11,3 Millionen Euro von der PKV. Damit erreicht der Förderbetrag der Privaten Krankenversicherung einen neuen Höchststand. Die ambulanten Hospizdienste leisten Sterbebegleitung von Patienten, die keiner Behandlung in einem Krankenhaus oder stationärem Hospiz bedürfen. Diese Aufgabe wird von entsprechend ausgebildeten Fachkräften und ehrenamtlichen Helfern wahrgenommen, die dazu qualifiziert und weitergebildet werden.
Die ambulanten Hospizdienste sind ein wesentliches Element in der Hospiz- und Palliativbetreuung und übernehmen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die PKV trägt mit ihrer Förderung dazu bei, die Hospizversorgung in Deutschland zu sichern und auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen.