Meldung 16. November 2023

Bei der zahnärztlichen Abrechnung wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) immer wieder unterschiedlich interpretiert. Deswegen schafft das GOZ-Beratungsforum regelmäßig Klarheit bei konkreten Leistungen. Nun hat es sich auf drei neue Beschlüsse geeinigt.

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, bestehend aus Bundeszahnärztekammer (BZÄK), den Vertretern der Beihilfe und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich auf drei neue Beschlüsse zu geeinigt. Im Fokus standen die Themen Periimplantitisbehandlung, Gingivektomie und Wurzelkanalrevision geeinigt. Insbesondere der letzte Punkt wurde kontrovers diskutiert. Dennoch konnten sich die Parteien auf eine analoge Berechnungsfähigkeit der Wurzelkanalrevision einigen. Privatversicherte können nun eine Erstattung der GOZ-Nr. 2300 analog für diese zahnerhaltende Maßnahme erwarten.

Daneben wurden bereits bestehende Beschlüsse aktualisiert, teils um sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, aber auch um von Kostenträgerseite die zahnärztlichen Aufwände angemessen zu honorieren.

Alle 62 Beschlüsse finden Sie hier.