Das Pflegestellen-Förderprogramm der Bundesregierung kommt nicht in Schwung: 147 Millionen Euro von der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind mittlerweile beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgelaufen. Das Geld ist eigentlich für zusätzliche Fachkräfte in der Altenpflege gedacht. So sieht es das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vor. Darin hatte die Bundesregierung den Pflegeheimen schnell und unbürokratisch 13.000 neue Stellen in Aussicht gestellt – finanziert durch jährliche Zahlungen von den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der PPV. Seit dem 1. Januar 2019 muss die PPV dafür jährlich 44 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung beim BAS überweisen.
Die finanziellen Anreize haben ihr Ziel allerdings nicht erreicht. Das Sofortprogramm stieß von Beginn an auf eine geringe Nachfrage. Der Arbeitsmarkt in der Altenpflege ist angespannt. Viele Einrichtungen können ihre offenen Stellen nicht besetzen. Mangels Bewerbern wurden von den 13.000 Vollzeitstellen bis heute nur rund 2.800 Stellen geschaffen. Die Folge: Ein Großteil der von der PPV gezahlten Mittel liegt ungenutzt beim BAS. Allein 2022 sind 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden. Setzt sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf ca. 290 Millionen Euro aufsummieren.
PKV und Bundesrechnungshof fordern Rückzahlung und Neuregelung
„Auf Kosten der Versicherten hohe Millionenbeträge zu kassieren, die dann gar nicht benötigt werden, ist nicht länger vertretbar“, kritisiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Wir schlagen vor, jede tatsächlich besetzte neue Pflegestelle durch die Pflegeversicherung zu zahlen. Dann liegen keine Versichertengelder ungenutzt herum.“ Eine ähnliche Position vertritt auch der Bundesrechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
In seinem Prüfbericht zum Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege fordert der Bundesrechnungshof (BRH) die Rückzahlung der bisher nicht abgerufenen Fördergelder an die PPV. Dadurch solle auch vermieden werden, dass die nicht abgerufenen Fördergelder entgegen ihrem ursprünglichen Zweck anders genutzt werden. Hilfsweise soll die Erhebung der Pauschalzahlungen ausgesetzt werden. Der BRH schlägt außerdem vor, die Pauschalleistungen für die PpSG-Vergütungszuschläge gesetzlich neu zu regeln und am tatsächlichen Bewilligungsvolumen zu orientieren. So könne die PPV nachschüssig in dem Maße in das Programm einzahlen, wie dies benötigt wird. Überzahlungen würden dadurch von vornherein vermieden.
Auf die Kritik des Bundesrechnungshofs hatte die Bundesregierung reagiert, allerdings nur für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die jährliche Pauschale von 640 Mio. Euro wurde ab 2022 in eine dauerhafte Zahlung der GKV an die Soziale Pflegeversicherung zum Ausgleich für die Kosten der medizinischen Behandlungspflege umgewandelt. Der PKV-Verband fordert in seiner aktuellen Stellungnahme zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) den Gesetzgeber dazu auf, das Gesetz dafür zu nutzen, jetzt auch die Regelung für die PPV entlang den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs anzupassen.