Meldung 16. Oktober 2024

Der medizinische Fortschritt ist eng verbunden mit digitalen Lösungen. Für viele davon benötigen Patientinnen und Patienten die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR). Doch bei der automatisierten Vergabe lässt die Bundesregierung Privatversicherte weiter außen vor.

Zuerst die gute Nachricht: Die Bundesregierung nutzt das aktuell debattierte „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ dazu, einige bislang offene Fragen rund um die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) zu lösen. So sind durch einen Änderungsantrag die Regelungen für ein KVNR-Verzeichnis in den Gesetzentwurf gelangt. Das ist positiv, denn das Verzeichnis soll verhindern, das Nummern doppelt vergeben werden. 

Und nun die schlechte Nachricht: Die Möglichkeit, mit diesem Änderungsantrag auch eine wichtige Versorgungslücke für Privatversicherte zu schließen, bleibt ungenutzt – wieder einmal. Worum geht es?  Während die Vergabe der KVNR an gesetzlich Krankenversicherte automatisiert und ganz ohne deren Zutun erfolgt, verpflichtet geltendes Recht die PKV-Unternehmen, die Zustimmung von jedem und jeder einzelnen Versicherten einzuholen, um die KVNR vergeben zu dürfen. Diese unnötige bürokratische Hürde steht einer modernen und sicheren Gesundheitsversorgung der Privatpatienten im Weg. 

Medizinische Versorgung gefährdet

So erfordern etwa der barrierefreie Zugang zur Notfallversorgung und eine optimale Patientensteuerung den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Damit im Notfall auch Privatversicherten bestmöglich geholfen werden kann, muss ausnahmslos jeder und jede Versicherte eine KVNR haben. Außerdem verlieren Versicherte ohne KVNR, die etwa an Krebs erkranken oder ein Implantat benötigen, wertvolle Zeit. Operative Eingriffe oder die Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung können sich verzögern.

Zahlreiche Gesetzesvorhaben hätten sich angeboten, diese Hürden abzubauen und den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR zu erlauben. Doch bislang ist nichts passiert – bedauerlicherweise auch nicht im aktuellen Änderungsverfahren. Die PKV setzt sich deshalb weiter unbeirrt für eine rechtliche Klärung ein. Damit auch Privatversicherte bestmöglich medizinisch versorgt werden könne, benötigt ausnahmslos jeder und jede eine KVNR. Dafür müssen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, diese auch ohne explizite Einwilligung anzulegen.

Die KVNR: Ein Schlüssel zur modernen Gesundheitsversorgung

Die KVNR ist zwingende Voraussetzung sowohl für digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur als auch für digitale Register und medizinische Modellvorhaben – und damit für Bereiche, die die Gesundheitsversorgung sicherer und besser machen:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt zahlreiche medizinische Informationen und wichtige Dokumente, die bislang an verschiedenen Orten dokumentiert sind. Das können zum Beispiel Berichte und Arztbriefe sowie eine Übersicht der regelmäßig eingenommenen Medikamente sein. So können behandelnde Ärzte schneller und einfacher Entscheidungen über die beste Therapie treffen.  
  • Mit dem E-Rezept für Arzneimittel können Patientinnen und Patienten künftig Zeit und Wege sparen. Das digitale Rezept kann sicher und einfach ohne Besuch in der Praxis ausgestellt, online oder in einer Apotheke vor Ort eingelöst und an den Krankenversicherer weitergeleitet werden. In der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten auch zu einem späteren Zeitpunkt sehen, welche Arzneimittel ihnen verschrieben wurden – sozusagen als Gedächtnisstütze.
  • Das Implantateregister Deutschland soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Künftig sollen bestimmte Implantate an ein zentrales Register gemeldet werden, damit Probleme ggf. früher erkannt und Betroffene schneller informiert werden können.
  • In klinischen Krebsregistern werden alle wichtigen Daten im Laufe einer Krebserkrankung erfasst: von der Diagnose über die einzelnen Behandlungsschritte und Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Komplikationen und Todesfällen. Sie helfen dabei, aus Erfahrungen zu lernen und verbessern so die Qualität der medizinischen Versorgung krebskranker Menschen.
  • Beim Modellvorhaben Genomsequenzierung (MVGenomV) wird das gesamte genetische Material der teilnehmenden Patientinnen und Patienten analysiert. Durch dieses Verfahren lassen sich zum Beispiel seltene oder onkologische Erkrankungen immer besser diagnostizieren. Therapien und Vorsorgemaßnahmen werden individuell auf genetische Besonderheiten abgestimmt und verbessern so die Gesundheit und Lebensqualität der Patienten.