Meldung 05. Juli 2024

Der medizinische Fortschritt ist heute eng verbunden mit digitalen Lösungen. Für viele dieser Lösungen benötigen Patientinnen und Patienten die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR). Der PKV-Verband setzt sich deshalb dafür ein, dass alle Versicherten automatisch eine KVNR erhalten.

Ohne sie geht bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens (fast) nichts: die Krankenversichertennummer. Sie ist zwingende Voraussetzung sowohl für digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur als auch für digitale Register und medizinische Modellvorhaben – und damit für Bereiche, die die Gesundheitsversorgung sicherer und besser machen:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt zahlreiche medizinische Informationen und wichtige Dokumente, die bislang an verschiedenen Orten dokumentiert sind. Das können zum Beispiel Berichte und Arztbriefe sowie eine Übersicht der regelmäßig eingenommenen Medikamente sein. So können behandelnde Ärzte schneller und einfacher Entscheidungen über die beste Therapie treffen.  
  • Mit dem E-Rezept für Arzneimittel können Patientinnen und Patienten künftig Zeit und Wege sparen. Das digitale Rezept kann sicher und einfach ohne Besuch in der Praxis ausgestellt, online oder in einer Apotheke vor Ort eingelöst und an den Krankenversicherer weitergeleitet werden. In der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten auch zu einem späteren Zeitpunkt sehen, welche Arzneimittel ihnen verschrieben wurden – sozusagen als Gedächtnisstütze.
  • Das Implantateregister Deutschland soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Künftig sollen bestimmte Implantate an ein zentrales Register gemeldet werden, damit Probleme ggf. früher erkannt und Betroffene schneller informiert werden können.
  • In klinischen Krebsregistern werden alle wichtigen Daten im Laufe einer Krebserkrankung erfasst: von der Diagnose über die einzelnen Behandlungsschritte und Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Komplikationen und Todesfällen. Sie helfen dabei, aus Erfahrungen zu lernen und verbessern so die Qualität der medizinischen Versorgung krebskranker Menschen.
  • Beim Modellvorhaben Genomsequenzierung (MVGenomV) wird das gesamte genetische Material der teilnehmenden Patientinnen und Patienten analysiert. Durch dieses Verfahren lassen sich zum Beispiel seltene oder onkologische Erkrankungen immer besser diagnostizieren. Therapien und Vorsorgemaßnahmen werden individuell auf genetische Besonderheiten abgestimmt und verbessern so die Gesundheit und Lebensqualität der Patienten.     

Hoher bürokratischer Aufwand für die KVNR-Vergabe

Viele dieser innovativen Anwendungen verarbeiten große Mengen an Patientendaten. Die lebenslang gültige Krankenversichertennummer stellt sicher, dass die Informationen eindeutig den Patienten zugeordnet werden können. Doch derzeit verpflichtet geltendes Recht die PKV-Unternehmen, die Zustimmung von jedem und jeder einzelnen Versicherten einzuholen, um die KVNR vergeben zu dürfen. Diese unnötig hohe Hürde steht einer modernen und sicheren Gesundheitsversorgung im Weg.

Die Vergabe der KVNR an Privatversicherte ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden: Zunächst müssen die privaten Krankenversicherer ihre Kunden um Zustimmung und Daten bitten, um die KVNR anzulegen. Liegt das Einverständnis vor, übermittelt die PKV die Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragt die Rentenversicherungsnummer. Dann muss die Rentenversicherungsnummer an die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ gesendet werden. Diese Vertrauensstelle erstellt schließlich die KVNR und übermittelt diese an die PKV.  

Flächendeckende Einführung von ePA und E-Rezept gefährdet

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die KVNR für alle Versicherten automatisiert gebildet – in der PKV führt der bürokratische Aufwand nicht nur zu Kosten, sondern verzögert auch die flächendeckende Einführung der „ePA für alle“ und des E-Rezepts. Zudem verlieren Versicherte ohne KVNR, die an Krebs erkranken oder ein Implantat benötigen, wertvolle Zeit. Operative Eingriffe oder die Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung können sich verzögern.

Zahlreiche Gesetzesvorhaben hätten sich angeboten, diese Hürden abzubauen und den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR zu erlauben. Doch bislang ist nichts passiert. Die PKV setzt sich deshalb dafür ein, eine rechtliche Klärung in die Reform der Notfallversorgung mit aufzunehmen. Denn der barrierefreie Zugang zur Notfallversorgung und eine optimale Patientensteuerung erfordern den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Damit im Notfall auch Privatversicherten bestmöglich geholfen werden kann, muss ausnahmslos jeder und jede Versicherte eine KVNR haben. Dafür müssen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, auch ohne explizite Einwilligung eine KVNR für ihre Versicherten anzulegen.