Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll den insolvenzgefährdeten Krankenhäusern eine Perspektive bieten. Eine sichere und bessere Behandlungsqualität, Entbürokratisierung und Versorgungssicherheit sind weitere zentrale Anliegen des Ministers. Diese Ziele würden mit den vorliegenden Eckpunkten für die Reform allerdings verfehlt, wie ein aktuelles Gutachten der Unternehmensberatung Oberender aufzeigt.
Die Autoren des Gutachtens um Prof. Dr. Andreas Schmid haben im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Auswirkungen der Reform der Vergütung analysiert. Die Reform sieht vor, dass sogenannte Vorhaltebudgets das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) ersetzen. Sie sollen künftig 60 Prozent der Gesamtvergütung abdecken. Die Vorhaltefinanzierung soll den vielfach kritisierten Anreiz zu Mengenausweitung dadurch reduzieren, dass Zahlungen an die Krankenhäuser nicht für tatsächlich erbrachte Leistungen fließen, sondern sich am Vorhalten von Personal und Technik orientieren. Dadurch sollen auch die Bereiche ausreichend finanziert sein, die aufgrund des Versorgungsauftrags regional vorgehalten werden müssen, obwohl sie häufig nur defizitär betrieben werden können.
Vorhaltebudgets setzen neue Fehlanreize
Durch die geplante Vorhaltevergütung würden allerdings neue Fehlanreize und Steuerungsprobleme entstehen, schreiben die Gutachter. So bestehe die Gefahr, dass durch die Vorhaltefinanzierung Anreize zur Reduktion der Leistungsmenge entstehen, wodurch das Risiko für Unterversorgung und Wartelisten steigt. Insgesamt ergäben sich für die Krankenhäuser „zahlreiche neue Optionen, das System unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten und losgelöst vom Bedarf zu optimieren“.