Meldung 10. Oktober 2024

Der sogenannte Transformationsfonds soll nach dem Willen der Bundesregierung auch aus Beiträgen der gesetzlich und privat Krankenversicherten finanziert werden. Doch das verstößt gegen das Grundgesetz.

Mit Mitteln aus dem Transformationsfonds soll der geplante Umbau der stationären Versorgung in Deutschland flankiert werden. Die Regierungspläne sehen bislang vor, den Fonds mit 50 Milliarden Euro auszustatten – je zur Hälfte aufgebracht von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen. Doch dagegen regt sich Widerstand.

Der Krankenhaus-Transformationsfonds sei, so wie im Gesetzentwurf angelegt, verfassungswidrig und werde vom GKV-Spitzenverband abgelehnt, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der Presse. Auch sozialpolitisch sei es wichtig, dass der Umbau der Krankenhausstruktur aus Steuermitteln finanziert wird.

Auch nach Auffassung der Privaten Krankenversicherung verstoßen die Regierungspläne gegen das Grundgesetz. „Eine Finanzierung des Fonds auf Kosten der Beitragszahler von GKV und PKV halten wir für verfassungswidrig“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Deshalb lehnen wir jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab. Angesichts der Verfassungswidrigkeit sollte der Gesetzgeber auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten.“