Das deutsche Gesundheitswesen bietet im internationalen Vergleich hohe Freiheitsgrade. Wie beurteilen Sie den Stellenwert der Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten einerseits und der Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte?
Die Wahlfreiheit der Patienten ist natürlich ein hohes Gut. Insofern ist es ein großer Wert des deutschen Gesundheitswesens, dass es nicht nur die Wahlfreiheit gibt, sondern dass wir einen extrem niedrigschwelligen Zugang haben – und zwar für alle. Ich glaube, dass wir den Patienten nicht nur Freiheit bei der Wahl der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes eröffnen sollten, sondern dass man ihnen auch in der Tarifgestaltung mehr Optionen eröffnen sollte.
Welchen Stellenwert hat die Dualität aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung für die Qualität des Gesundheitssystems?
Die Innovationsgeschwindigkeit ist in der PKV natürlich höher. In der Gesetzlichen Krankenversicherung haben wir ja ein etwas aufwendiges Verfahren, bis Leistungen tatsächlich den gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Das hat den Vorteil, dass diese Leistungen dann wirklich erprobt, qualitätsgesichert und wirksam sind. Aber die schnellere Einführung von Innovationen ist auch ein Stimulus, keine Frage. Insofern ist die Dualität grundsätzlich sinnvoll.
Und welche Bedeutung hat die Private Krankenversicherung für die Finanzierung und Ausstattung der Praxen?
Das ist extrem unterschiedlich. Und es ist im Wesentlichen durch den Standort der Praxis determiniert. Wenn Sie in einer deutschen Metropolregion sind, ist sicherlich der Anteil der Privatpatienten relevant – auch wenn der Konkurrenzkampf um Privatpatienten in den Großstädten größer ist. Wenn Sie eine große Versorgerpraxis in einem eher strukturschwachen Gebiet haben, ist das hingegen relativ irrelevant. Der Deckungsbeitrag, den die privatversicherten Patienten zu den Praxen beitragen, ist also regional höchst unterschiedlich.