Meldung 18. April 2024

Das E-Rezept breitet sich rasant aus – und macht die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens im Alltag spürbar. Wie der Prozess für Privatversicherte funktioniert und welche Voraussetzungen nötig sind, erläutern Sandra Weber und Laura Fenger aus dem Referat E-Health im PKV-Verband.

Sandra Weber (l.) und Laura Fenger aus dem E-Health-Referat des PKV-Verbands.

Ärztinnen und Ärzte sind seit Anfang des Jahres verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen – aber nur für gesetzlich Versicherte. Was ist mit PKV-Versicherten?

Sandra Weber: Das E-Rezept gibt es auch für Privatversicherte. Erste private Krankenversicherungen bieten es ihren Versicherten bereits an. Praxen und Apotheken erhalten gerade die notwendigen Software-Updates, um E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen und einlösen zu können. Nach und nach wird die Verbreitung also deutlich zunehmen.

Heißt das, das E-Rezept wird Standard für alle Privatversicherten?

SW: Das hängt von den Versicherern und auch von den Versicherten ab. In der PKV bleibt das E-Rezept freiwillig. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es das E-Rezept anbieten möchte. Und die Privatversicherten entscheiden, ob sie es nutzen wollen. Das E-Rezept hat viele Vorteile. Daher gehen wir davon aus, dass sich immer mehr Unternehmen und Kunden dafür entscheiden. Soll oder kann einmal kein E-Rezept ausgestellt werden, bleibt aber immer die Alternative auf Papier. 

Welchen Nutzen hat das E-Rezept konkret? 

Laura Fenger: Mit dem E-Rezept lassen sich Zeit und Wege sparen. Ein Folgerezept, das keine Untersuchung voraussetzt, kann etwa ausgestellt werden, ohne dass der Versicherte extra in die Praxis muss. Auch bei telemedizinischen Behandlungen kann man sein Rezept digital erhalten. Und, für Privatversicherte besonders interessant: Kostenbelege von Medikamenten können künftig direkt in der E-Rezept-App abgerufen und zur Erstattung an die PKV-App weitergeleitet werden. Es ist auch bereits geplant, das E-Rezept mit der elektronischen Patientenakte zu verknüpfen: Ab 2025 sollen Daten aus dem E-Rezept in die elektronische Patientenakte laufen und dort als Medikationsliste angezeigt werden. Sie dient dem persönlichen Überblick, unterstützt aber auch Ärztinnen und Ärzte bei sicheren Verschreibungen.

Was brauche ich als Privatversicherter, um das E-Rezept nutzen zu können?

LF: Notwendige Voraussetzung ist die Krankenversichertennummer, kurz KVNR. Derzeit müssen Versicherte gegenüber ihrem Versicherer aktiv ihr Einverständnis geben, dass diese eine KVNR für sie anlegen dürfen. Über die App-Funktion „Online Check-in“ übermitteln PKV-Versicherte diese Nummer einfach und sicher an die Arztpraxis. Um ein E-Rezept digital einzulösen, benötigen sie außerdem die E-Rezept-App der gematik. Perspektivisch wird es auch Apps für die elektronische Patientenakte geben, die die Funktion für das E-Rezept direkt integrieren.

Woran erkenne ich, ob eine Ärztin oder ein Arzt E-Rezepte für Privatversicherte ausstellt?

LF: Das lässt sich nur im Gespräch mit der Praxis klären. Dass der sogenannte Online Check-in angeboten wird, zeigen die Praxen mit einem entsprechenden QR-Code am Empfang. 

Viele gesetzlich Versicherte haben private Krankenzusatzversicherungen. Erhalten sie auch ein E-Rezept?

SW: Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept Standard. Lösen sie es in der Apotheke ein, können sie aber einen Beleg erhalten, den sie anschließend bei ihrer Zusatzversicherung zur Kostenerstattung einreichen.

GKV-Versicherte können ein E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. PKV-Versicherte haben jedoch keine eGK. Welche Lösung gibt es hier?

LF: Die PKV-Unternehmen setzen stattdessen auf innovative digitale Lösungen: die sogenannten Digitalen Identitäten. Sie sind der Türöffner für viele digitale Gesundheitsservices wie eben das E-Rezept und die elektronische Patientenakte. Privatversicherte können ihre E-Rezepte einfach per App einlösen. Und zwar nicht nur vor Ort in der Apotheke - sie können auch von zuhause aus einer Apotheke das Rezept zuweisen. Hat eine Apotheke das Medikament nicht vorrätig, kann sie das Rezept zurückweisen, so dass man sich nicht vergebens auf den Weg macht. Einige Apotheken bieten auch eine Lieferung per Botendienst an.

SW: Die Nutzung der E-Rezept-App hat noch einen weiteren Vorteil: Versicherte können darin direkt sehen, ob ein ausgestelltes E-Rezept bereits eingelöst werden kann. Sollte eine Arztpraxis das E-Rezept noch nicht elektronisch signiert haben, kann man noch etwas warten oder bei der Praxis nachhaken. Auch das spart unnötige Wege.

Hier und da hört man von Problemen beim Einlösen von E-Rezepten. Was ist noch zu tun, bis der ganze Prozess reibungslos läuft?

SW: Seit der Einführung des E-Rezepts 2024 hat sich enorm viel getan. Der überwiegende Teil der in Deutschland ausgestellten und eingelösten Rezepte sind mittlerweile E-Rezepte. Aufgrund der vielen beteiligten Systeme kommt es gelegentlich zu technischen Problemen in einzelnen Praxen und Apotheken. Die Zuverlässigkeit und das Zusammenspiel der Komponenten wird aber konsequent verbessert, so dass das ganze System immer stabiler läuft.