Meldung 28. März 2024

Das Kabinett hat das Medizinforschungsgesetz auf den Weg gebracht. Pharmafirmen sollen zukünftig bei neuen Arzneimitteln „vertrauliche Erstattungsbeträge" vereinbaren können. PKV-Verbandsdirektor Reuther warnt vor den Folgen für Versicherte.

Der PKV-Verband begrüßt das Ziel des Gesetzes, die Rahmenbedingungen für Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Teil des Gesetzes ist aber auch, dass Pharmafirmen für neue Medikamente geheime Preise vereinbaren können. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge stärke jedoch nicht den Standort Deutschland, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Die geplante Geheimregelung dient ausschließlich dem Interesse der Pharmakonzerne, um außerhalb Deutschlands einen Preisvorteil zu bekommen. Den finanziellen Schaden haben dabei ausgerechnet die Versicherten, die sich kostenbewusst verhalten."

Denn wer als Selbstzahler vermeiden will, dass er mehr zahlt als das Medikament wirklich kostet, muss die Rechnung in jedem Fall einreichen, da er andernfalls den höheren Listenpreis der pharmazeutischen Hersteller zahlt. Sein Versicherungsunternehmen muss die Abwicklung der Differenzbeträge über eine zentrale Einzugsstelle (ZESAR GmbH) vornehmen. Der Patient kann überhaupt nicht erkennen, ob es für das betreffende Medikament einen geheimen Erstattungsbetrag gibt. Das neue Verfahren verleitet dazu, alle Rechnungen zur Erstattung einzureichen – was die PKV-Tarife mit Selbstbehalt massiv belasten würde – also ausgerechnet ein vorbildlich gut funktionierendes Anreizsystem für kostenbewusstes Verhalten der Versicherten. Davon betroffen sind bis zu 6 Millionen Versicherte, die sich in ihren Tarifen für einen Selbstbehalt entschieden haben, oder die zu Gunsten einer Beitragsrückerstattung ihre Rechnungen nicht einreichen.

In der Pharma-Strategie hatte die Bundesregierung noch zugesagt, dass es im Fall von „vertraulichen Erstattungsbeträgen" weder zu Mehrkosten noch zu Bürokratie kommen dürfte. Der aktuelle Beschluss steht diesem Ziel entgegen. Der Gesetzentwurf würde in dieser Form eine geradezu irrwitzige Bürokratie neu einführen", warnt Florian Reuther. „Diese ganze Geheimregelung kann und muss ersatzlos wegfallen."