Meldung 11. Februar 2025

Die SPD verspricht in ihrem Wahlprogramm, die Eigenanteile in der Pflege auf 1.000 Euro im Monat zu deckeln – und dies kostenneutral. Zweifel sind angebracht. Eine neue Analyse zeigt, dass sich ähnliche Vorhaben in jüngster Vergangenheit als deutlich teurer entpuppten als zunächst prognostiziert.

Im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit leistet die Pflegepflichtversicherung einen fest definierten Betrag. Die darüber hinaus gehenden Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufbringen. Dieser Eigenanteil steigt in der stationären Versorgung in jüngster Zeit jedoch dynamisch an. Deswegen will die SPD die pflegebedingten Kosten auf 1.000 Euro im Monat begrenzen. So steht es in ihrem Programm zur Bundestagswahl. Im sogenannten Kanzlerduell hat Bundeskanzler Olaf Scholz diesen Plan Anfang Februar noch einmal bekräftig. Damit würde die erst vor ein paar Jahren eingeführte Regelung gestaffelter Zuschläge abgelöst.

Die Idee, Pflegeheimbewohner finanziell zu entlasten, klingt gut. Doch der SPD-Vorschlag droht zu einer Ausgabenexplosion zu werden. Eine aktuelle Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, wie teuer die Pläne werden könnten. Sie belegt zudem, dass schon die bisherigen Versuche zur Begrenzung der Pflegeheim-Kosten finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen sind.

Ministerium unterschätzt die Kosten regelmäßig

Bereits Gesundheitsminister Jens Spahn wollte 2021 den Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern begrenzen. Der Bundestag verabschiedete in seiner Amtszeit das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz. Mit ihm wurden zum 1. Januar 2022 abhängig von der Verweildauer im Pflegeheim die Eigenbeteiligungen mit Zuschlägen versehen. Die Kosten prognostiziert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Mai 2021 auf jeweils 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2025. Tatsächlich lagen die Ausgaben schon 2022 bei 3,6 Milliarden Euro, 2023 bei 4,4 Milliarden. Selbst die an die Vorjahre angepassten Prognosen des BMG lagen erneut regelmäßig unter den tatsächlichen Ausgaben.

Anfang 2024 wurde die Begrenzung der Eigenanteile durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz noch einmal ausgeweitet. Wiederum wurden die Kosten vom BMG unterschätzt. Während Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgehend von den realen Kosten von 4,4 Milliarden Euro in 2023 von zusätzlichen 650 Millionen Euro für 2024 sprach (also insgesamt 5,05 Milliarden Euro), zeigt das WIP nun Gesamtausgaben von 6,5 Milliarden Euro auf. Das entspricht einer Abweichung von fast 30 Prozent.

SPD-Vorschlag kostet sofort 9,2 Milliarden Euro

Die Umsetzung des aktuellen SPD-Vorschlags, den pflegebedingten Kostenanteil auf 1.000 Euro zu deckeln, würde weitere Kosten verursachen. Die Partei möchte für ihr Vorhaben die bisherige Staffelung nach Aufenthaltsdauer wieder abschaffen und garantiert gleichzeitig einen Bestandsschutz für diejenigen, die aktuell weniger als 1.000 Euro zahlen. Unter Annahme eines pflegebedingten Anteils von rund 1.800 Euro für 2025 ergäben sich bei sofortiger Umsetzung des Vorschlags Ausgaben von 9,2 Milliarden Euro, schreibt das WIP. Entsprechend deutlich fällt das Fazit des Instituts aus: „Diese Entwicklung lässt nicht nur steigende Belastungen für die Pflegebedürftigen, sondern auch für die Beitragszahler erwarten. Der Reformvorschlag der SPD würde zwar die Pflegebedürftigen entlasten, entpuppt sich jedoch als nicht ausreichend gegenfinanziertes Wahlversprechen, welches letztendlich auf weiter steigende Beitragssätze hinausläuft.“

Um die Pflegeversicherung generationengerecht und zukunftssicher aufzustellen, gibt es nachhaltigere Konzepte, wie etwa den Generationenvertrag für die Pflegte oder die Pflege-Plus-Versicherung.

WIP-Kurzanalyse: Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile nach § 43c SGB XI


Interview-Serie „Starke Stimmen - starkes Gesundheitssystem"

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