Meldung 14. Oktober 2024

Auf Initiative der Fraktion der CDU/CSU debattierte der Bundestag in erster Lesung über Reformoptionen in der Privaten Krankenversicherung. In ihrem Antrag berücksichtigt die Unionsfraktion auch langjährige Forderungen des PKV-Verbands.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich für verbraucherfreundliche Gesetzesänderungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgesprochen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von CDU/CSU die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die rechtlichen Vorschriften zur Beitragskalkulation zu modernisieren. Veraltete Gesetze und Verordnungen würden zu unregelmäßigen Beitragsanpassungen mit höheren Beitragssprüngen führen. Häufigere, aber dafür deutlich niedrigere Beitragsanpassungen würden den Versicherten eine bessere Finanzplanung ermöglichen. Die Bundesregierung soll deshalb für eine transparente und planbare Beitragsverstetigung sorgen. 

Seit über 15 Jahren habe der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die PKV nicht wesentlich verändert. Bis heute seien im Bereich der – im Vergleich zur GKV krisenfesteren und weniger volatilen - PKV Reformoptionen liegengeblieben. Und das zulasten der Versicherten, heißt es im Antrag von CDU/CSU. Die Unionsabgeordneten fordern darin auch die Öffnung des Standardtarifs für Personen, die erst nach dem 31.12.2008 Mitglied einer privaten Krankenversicherung geworden sind.

Reform der Beitragsanpassung: Union greift PKV-Forderung auf

Mit dem Antrag greift die Unionsfraktion zwei langjährige Forderungen des PKV-Verbands auf. Den abrupten Wechsel von mehreren Jahren mit stabilen Beiträgen und dann sprunghaften Anstiegen möchte die PKV ihren Versicherten gerne ersparen. Der PKV-Verband setzt sich deshalb für moderne Kalkulationsvorschriften ein und hat dazu konkrete Reformvorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung entwickelt, die auch von Verbraucherschützern unterstützt werden. 

Nach den aktuellen Vorschriften dürfen die Versicherungsunternehmen erst dann eine Beitragsanpassung vornehmen, wenn die im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgegebenen Schwellenwerte bei einem der beiden „Auslösenden Faktoren“ – den Versicherungsleistungen oder der Lebenserwartung – überschritten werden. Bei den Versicherungsleistungen müssen dafür die erforderlichen von den kalkulierten Kosten je nach Tarif um zehn bzw. fünf Prozent abweichen. Bei der Lebenserwartung liegt der Schwellenwert bei fünf Prozent. In der Folge kann der Anstieg der Versicherungsleistungen einige Jahre lang jeweils unter fünf Prozent liegen und deshalb keine Beitragserhöhung nach sich ziehen. Wird die Grenze schließlich überschritten, müssen bei der Neukalkulation alle Rechnungsgrundlagen an die Entwicklung seit der letzten Kalkulation angepasst werden. Manche PKV-Tarife haben dadurch jahrelang keine, dann aber eine deutlich spürbare Beitragsänderung.

Eine Verstetigung der Beitragsentwicklung über die gesamte Versichertenbiografie wäre mit niedrigeren Schwellenwerten bei den „auslösenden Faktoren“ sowie einer gesetzlichen Befugnis zur regelmäßigen Überprüfung und häufigeren Anpassung der Beiträge in kleinen Schritten möglich. Doch leider blockiert die SPD in der Koalition ohne Rücksicht auf Verbraucherinteressen seit Jahren die nötige Gesetzesänderung. Eine Umsetzung dieser Reform hätte für die Versicherten eine weniger belastende Anpassung in kleineren Schritten ermöglicht.

PKV fordert Öffnung des Standardtarifs für alle

Der PKV-Verband setzt sich außerdem dafür ein, das Angebot des Standardtarifs auch für Privatversicherte zu öffnen, die erst ab 2009 in die PKV eingetreten sind. Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif mit einer sozialen Schutzfunktion. In erster Linie ist er für langjährig Versicherte gedacht, die einen besonders preiswerten Tarif wünschen, beispielsweise, weil sie nur eine geringe Rente erhalten. Die Beiträge im Standardtarif sind für Einzelpersonen auf den GKV-Höchstbeitrag von 755,56 Euro im Monat (2024) begrenzt. Der Durchschnittsbeitrag liegt mit durchschnittlich etwa 400 Euro aber deutlich unter darunter.

Seit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) steht der Standardtarif nur denjenigen Menschen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem gegenwärtigen Versicherer eine Vollversicherung hatten. Das Gesetz, das seither den Weg in den Standardtarif versperrt und diese Versicherten allein auf den Basistarif verweist, hat sich als Fehler herausgestellt. Denn im Basistarif fallen in der Regel deutlich höhere Beiträge an als im Standardtarif.