Meldung 24. Februar 2025

Jedes Jahr erhalten viele Privatversicherte eine Rückzahlung, weil sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben - ein Prinzip, das in der Bevölkerung gut ankommt.

Mehrere Hunderttausend Menschen können sich Jahr für Jahr über gute Nachrichten ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) freuen: Denn viele Unternehmen erstatten ihren Versicherten Teile der Beiträge zurück. Diese Beitragsrückerstattungen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Das entspricht 3,1 Prozent der eingenommenen PKV-Beiträge.

Bei der Beitragsrückerstattung handelt es sich um Barauszahlungen an die Versicherten, die über einen längeren Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie ist ein Anreiz, auf das Einreichen kleiner Rechnungen zu verzichten. Dabei können sich die Versicherten frei entscheiden, ob sie die Beitragsrückerstattungen in Anspruch nehmen wollen oder etwaige Arztrechnungen doch noch rückwirkend zur Erstattung einreichen.

„Unsere Erfahrungen in der Privaten Krankenversicherung zeigen: Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit sind gut funktionierende Mechanismen, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken. Das könnte man sich natürlich auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorstellen", sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: "Angesichts der schwierigen Finanzlage der GKV lohnt es meiner Meinung nach schon zu diskutieren: In welchem Verhältnis steht die Eigenvorsorge des Versicherten zu dem, was die Solidargemeinschaft tragen kann?“

Versicherte mit Anspruch auf Rückerstattung verhalten sich erfahrungsgemäß gesundheits- und kostenbewusster und verursachen so weniger Ausgaben. Davon profitieren sie nicht nur selbst, sondern das kommt auch den übrigen Versicherten zu Gute.

Prinzip der Beitragsrückerstattung stößt auf viel Zuspruch

Das Modell kommt bei der Mehrheit der Bevölkerung gut an. Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des PKV-Verbandes von Februar 2025. Demnach finden 56,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger das Prinzip der Beitragsrückerstattungen in der PKV gut. Lediglich in Drittel (32,6 %) der Befragten ist gegenteiliger Ansicht. Laut der Umfrage befürworten auch die Anhänger von CDU/CSU mit 63,4 Prozent und SPD mit 53,7 Prozent Beitragsrückerstattungen.

Die Höhe einer Beitragsrückerstattung ist vertraglich festgelegt und gilt für den jeweiligen Tarif. Die Barauszahlung erfolgt in der Regel, wenn im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Häufig steigt die Beitragsrückerstattung, je länger die Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es beispielsweise vier bis sechs Monatsbeiträge sein.

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