Meldung 16. September 2024

Auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung kommen im nächsten Jahr deutliche Beitragserhöhungen zu. Das liegt nicht nur am steigenden Beitragssatz, sondern auch an der neuen Bemessungsgrenze. Gleichzeitig wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung erneut erschwert.

Das deutsche Gesundheitssystem sieht sich in den vergangenen Jahren mit nie dagewesenen Kostensteigerungen konfrontiert: politische Leistungsausweitungen, eine zunehmende Beitrags-Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, Inflation, medizinisch-technischer Fortschritt und die zunehmende Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen müssen von den Versicherungen geschultert werden. Die Konsequenz: Auf die Versicherten kommen ab 2025 höhere Beiträge zu. Während es auch für die meisten Privatversicherten teurer werden dürfte, ist für gesetzlich Versicherte nach Bekanntwerden der voraussichtlichen neuen Beitragsbemessungsgrenze schon heute klar, worauf sie sich einstellen müssen. 

Hoch qualifizierte Facharbeiter sind besonders betroffen

Mehrere Kassenverbände kündigten schon im Sommer höhere Beitragssätze an. Der GKV-Spitzenverband teilte Ende August mit: „Aufgrund der ausgabentreibenden Gesetzgebung der letzten zehn Jahre werden die Zusatzbeitragssätze Anfang des kommenden Jahres um mindestens 0,6 Beitragssatzpunkte steigen müssen.“ Zusätzlich prognostizierte der Spitzenverband ein Plus von 0,2 Beitragssatzpunkten in der Pflegeversicherung. 

Steigende Beitragssätze sind indes nur die halbe Wahrheit. Denn für den individuellen Beitrag ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenso entscheidend. Dieser Wert definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Er wird jährlich per Rechtsverordnung auf Grundlage der Einkommensentwicklung festgelegt. Der Mitte September bekannt gewordene Entwurf für diese Verordnung hat es in sich: Denn demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 von 62.100 auf 66.150 Euro. Das ist ein Plus von 4.050 Euro oder 6,5 Prozent gegenüber diesem Jahr.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das erhebliche Beitragssteigerungen. Vor allem hochqualifiziertes Fachpersonal mit einem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze wird stark belastet. Rechnet man die Beitragssatzprognosen von 0,6 Prozentpunkten in der Kranken- und 0,2 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung mit den neuen Rechengrößen zusammen, müssen diese Gutverdiener einen voraussichtlichen Monatsbeitrag in Höhe von 932 Euro allein für die Krankenversicherung zahlen. Das ist ein Zuwachs von 10,4 Prozent. Hinzu kommen bis zu 234 Euro für die Pflegeversicherung (Kinderlose). Zusammen wären das 1.166 Euro im Monat.

Besonders ärgerlich: Parallel steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Während also die Abgabenbelastung vor allem für gut ausgebildetes Fachpersonal mit höherem Einkommen deutlich steigt, werden die Wechselmöglichkeiten in die PKV weiter erschwert.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther kritisiert diese Entwicklung daher deutlich: “Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. 7.650 Euro liegt sie mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze – in Fortsetzung einer Ausnahmegesetzgebung  seit 2002. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im  Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs.” 

15 Prozent mehr für Durchschnittsverdiener

Für Angestellte mit Durchschnittseinkommen – laut Bundesarbeitsministerium liegt dieses im Jahr 2025 bei 4.208 Euro brutto im Monat – gibt es beim GKV-Beitrag sogar einen Anstieg um 15 Prozent auf monatlich 711 Euro sowie bis zu 179 Euro Beitrag für die Pflegeversicherung. Dass 

Die höheren Beiträge belasten jedoch nicht nur die Beschäftigten, sondern auch ihre Arbeitgeber. Denn diese müssen sich über die Lohnzusatzkosten an den höheren Beiträgen beteiligen. So kommentierte bereits das Forschungsinstitut ZEW anlässlich der wesentlich geringeren Anhebung im Vorjahr im Handelsblatt: „Die Erhöhung der Sozialabgaben trifft klar die Mittelschicht in Deutschland und deren Arbeitgeber.“ Diese Analyse dürfte angesichts der neuen Zahlen im kommenden Jahr noch drastischer ausfallen als zuvor.