Meldung 05. Januar 2023

Versorgungsengpässe in Kinderkliniken und Kinderarztpraxen haben zu einer Debatte über die Vergütung in der Kindermedizin geführt. Den Beitrag der Privaten Krankenversicherung zur Finanzierung der Kinderarztpraxen belegt eine Studie der Privatärztlichen Verrechnungsstellen.

Kinderkliniken und Kinderarztpraxen sind derzeit an der Belastungsgrenze. Corona, Grippewelle und die hohe Verbreitung des Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) sorgen für volle Wartezimmer und vollbelegte Kinderstationen. Als Reaktion auf die aktuellen Versorgungsengpässe fordern Ärzteverbände unter anderem eine Entbürokratisierung und höhere Vergütung. Beide Maßnahmen sollen die Einrichtungen entlasten sowie die Attraktivität der Übernahme von Kinderarztpraxen stärken.

In der Presse hat die Berichterstattung über die Forderung der Ärzte nach einer besseren Vergütung der Kindermedizin bisweilen ein falsches Bild erzeugt. So wurde bei BILD online ein Berliner Kinderarzt mit der Behauptung zitiert, dass „sogar Tierbehandlungen angemessener bezahlt“ würden als die Behandlung von gesetzlich und privat krankenversicherten Kinder und Jugendlichen. Mit dieser ebenso drastischen wie falschen Behauptung wollte er offenbar seiner Forderung nach einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Nachdruck verleihen. Ein Faktencheck zeigt, dass die Realität anders aussieht: In dem Medienbericht werden 11,50 Euro für die Impfung eines Tieres verglichen mit angeblich nur 4,66 Euro für die Impfung eines Kindes. Tatsache ist jedoch: Ärzte können das Impfen von Kindern inklusive Beratung und Untersuchung zum GOÄ-Regelsatz mit insgesamt 39,15 Euro Honorar abrechnen.

PKV-Mehrumsatz: 20.000 Euro pro Jahr für jede Kinderarztpraxis 

Die Medienberichte übersehen zudem den überproportionalen Beitrag, den Privatversicherte auch für die Finanzierung von Kinderarzt-Praxen leisten. Die Honorare in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durch Budgetgrenzen gedeckelt. Kinderärztinnen und -ärzte bekommen für die Behandlung von Privatpatienten jede Einzelleistung vergütet. Hinzu kommt, dass die PKV auch Leistungen erstattet, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. In der Folge haben die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte im Schnitt pro Praxis mehr als 20.000 Euro pro Jahr zusätzliche Einnahmen (Studie der Privatärztlichen Verrechnungsstellen). Dies ist der sogenannte PKV-Mehrumsatz für die Arztpraxen, den die Praxen nicht hätten, wenn ihre privatversicherten Patienten gesetzlich versichert wären.

Es kommt nicht von ungefähr, dass sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) bei seiner Forderung nach höheren Honoraren in der Kindermedizin insbesondere für die Entbudgetierung in der GKV einsetzt. Die Kindermedizin sei in den letzten zehn Jahre zu kurz gekommen, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und sagte den Kinder- und Jugendärzten seine politische Unterstützung zu – auch bei den Budgets für Kinderpraxen.