Am 22. April 1994 beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung der Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung – gemeinhin gilt dies als „Geburtsstunde“ der Pflegeversicherung. Doch die ist im Prinzip viel älter: Denn schon zehn Jahre zuvor gab es erstmals die Möglichkeit, sich verlässlich gegen das Risiko hoher Pflegekosten abzusichern: In der PKV. Genau genommen feiert die Pflegeversicherung in diesen Tagen also ihren 40. Geburtstag.
In diesen 40 Jahren entstanden wenigstens drei Säulen: Die 1984 auf den Weg gebrachte freiwillige Pflege(zusatz)versicherung, die 1994 beschlossene gesetzliche Pflegeversicherung (als Soziale Pflegeversicherung für die gesetzlich Versicherten und als Private Pflegepflichtversicherung für die Privatversicherten) sowie seit 2013 die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“). Eine immer wichtigere Rolle spielt zudem die betriebliche Pflegezusatzversicherung. In der PKV sind alle diese Säulen kapitalgedeckt und damit generationengerecht und nachhaltig finanziert.
Übrigens: Nicht nur bei Einführung der Pflegeversicherung hat die PKV ihre Innovationsstärke unter Beweis gestellt. Auch im Bereich der Pflegequalität ist die PKV Vorreiter. Das Spektrum reicht von der Pflegeberatung („compass“) über Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und bei Pflegediensten („Careproof“) bis hin zur wissenschaftlichen Verbesserung der Versorgungspraxis (Zentrum für Qualität in der Pflege – ZQP).
Schlaglichter aus der 40jährigen Geschichte der Pflegeversicherung:
- Während der damalige Bundesarbeitsminister Blüm im Jahr 1984 noch erklärt, „eine gesetzliche Pflegeversicherung für den Pflegefall komme nicht in Betracht“, ruft die PKV mit der Verabschiedung von Musterbedingungen (MB/PV) die freiwillige Pflegeversicherung als eigene, von der Krankenversicherung unabhängige Abdeckung des Pflegerisikos ins Leben. Damit legt die PKV den Grundstein zu den heutigen Pflegegraden und zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.
- Obwohl schon in den 90er Jahren ein großer Teil der Wissenschaft der Meinung ist, dass sich das Pflegerisiko besonders für das Kapitaldeckungsverfahren eigne, orientiert sich die 1994 vom Bundestag verabschiedete Pflegepflichtversicherung am Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Mithin werden „nur“ die privat Krankenversicherten in eine kapitalgedeckte Pflegepflichtversicherung integriert.
- Das 1993 zunächst vorgelegte Blüm-Modell zum Einbezug der damals 7 Mio. Privatversicherten in eine die gesamte Bevölkerung umfassende Soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) findet dagegen keine Mehrheit. Der Gesetzgeber hat sich also bewusst gegen eine umlagefinanzierte Bürger(pflege)versicherung und für den Systemwettbewerb entschieden.
- Die Einführung der Pflegepflichtversicherung rückt das Thema „Pflegevorsorge“ stärker ins Bewusstsein der Menschen. Denn sie war vom Gesetzgeber von Beginn an nur als „Teilkasko-Versicherung“ gedacht. Davon profitiert auch die freiwillige Pflegeversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge im Bereich der Pflege-(zusatz)versicherung nimmt ab Mitte der 90er Jahre Fahrt auf.
- Die anhaltende Diskussion um Pflegezusatzversicherungen und schließlich der Einstieg in ihre staatliche Förderung führen zunächst zu einer weiteren Sensibilisierung der Bürger für die Notwendigkeit privater Eigenvorsorge. So erhöht sich die Gesamtzahl der Pflegezusatzversicherungen (ungeförderte plus „Pflege-Bahr“) von 1,88 Mio. (2011) auf 3,57 Mio. (2017).
- Am 1. Juli 2021 startet die arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie. Diese Vereinbarung des Bundes-Arbeitgeberverbands Chemie e.V. (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) gilt als Vorreiter für die tarifliche betriebliche Pflegeversicherung. Bereits in den ersten vier Monaten werden 430.000 Beschäftigte der Branche über diese neue Art der Zusatzvorsorge abgesichert - und das ohne Gesundheitsprüfung.
Die gefährliche Illusion von der „Vollkasko“
Dennoch neigen augenscheinlich noch immer viele Bürger dazu, das Thema Pflege-Vorsorge zu verdrängen oder aufzuschieben. Und nach dem beschriebenen Zulauf in den ersten Jahren nach Einführung der staatlichen Förderung ist die Nachfrage nach Pflegezusatztarifen in der Folgezeit wieder abgeflaut. Ein maßgeblicher Grund dafür: Der beständige Ausbau der Leistungen in der Pflege-Pflichtversicherung wiegt viele Bürger in einer Art Vollkasko-Illusion. Doch dieses vermeintliche Sicherheitsgefühl trügt. Denn angesichts der demografische Entwicklung mit immer mehr Älteren, die vermehrt Pflege beanspruchen, und immer weniger erwerbstätigen Beitragszahlern, können solche Leistungsausweitungen nicht nachhaltig sein.
Vielmehr werden die Kostensteigerungen auf künftige Beitrags- und Steuerzahler verlagert. Das ist sozialpolitisch nicht gerecht und ein fatales Signal für weniger statt mehr Eigenvorsorge. So wirken die 2021 eingeführten Zuschüsse zu den Eigenanteilen an Pflegeheimkosten auch zugunsten von Gutverdienern. Dabei könnten diese sehr wohl aus eigener Kraft für ihre Pflege-Kosten aufkommen bzw. vorsorgen. Die Folge sind steigende Beitrags- und Steuersätze auf Kosten der Jüngeren und höhere Lohnzusatzkosten zu Lasten des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Mit Kapitaldeckung den demografischen Wandel abfedern
Die (ergänzende) Vorsorge in der Pflege muss deshalb zwingend kapitalgedeckt sein. So war und ist auch der überwiegende Teil der Wissenschaft der Meinung, dass sich gerade das Pflegerisiko für das Kapitaldeckungsverfahren eignet. Angesichts der Nachteile der Umlagefinanzierung im demografischen Wandel und angesichts des Tatbestandes, dass das Pflegerisiko noch mehr als das Krankheitsrisiko ein altersabhängiges, im höheren Alter exponentiell ansteigendes Risiko darstellt, hat die Private Krankenversicherung (PKV) auch in der Pflegeversicherung von Anfang an (seit 1984) auf das Prinzip der Kapitaldeckung gesetzt.