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Auf dem Deutschen Ärztetag betonen die Delegierten die Bedeutung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Einer Bürgerversicherung erteilen die Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Absage.

06.05.2021 - Die Corona-Pandemie hat die Einstellung der Ärztinnen und Ärzte zum dualen Krankenversicherungssystem nicht verändert. Im Gegenteil: Mit dem Leitantrag zum 124. Deutschen Ärztetag haben die Delegierten Anfang Mai die wichtige Rolle von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) im Kampf gegen das Coronavirus hervorgehoben.

Das Gesundheitswesen habe in der Pandemie einmal mehr bewiesen, dass es allen Patientinnen und Patienten ein hohes Versorgungsniveau und hochwertige Gesundheitsleistungen bietet. Und das unabhängig vom sozialen Status und wohnortnah. Diese Leistungsfähigkeit werde durch das duale Versicherungssystem mit den beiden Säulen aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung abgesichert.

Ärztetag lehnt die Einführung der Bürgerversicherung ab

Ausdrücklich begrüßten die Delegierten deshalb das klare Bekenntnis der von der Bundesregierung eingesetzten Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) zum Erhalt der Vergütungssystematiken in vertragsärztlicher und privatärztlicher Versorgung. Die Preisgabe dieser bewährten Strukturen zugunsten einer von Teilen der Politik geforderten Vereinheitlichung der Versicherungssysteme, würde keine Probleme lösen, sondern nur neue schaffen. Mit einer Bürgerversicherung drohten dem Versorgungssystem Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen des Leistungskataloges.

Die Ärztinnen und Ärzte sprechen sich stattdessen für eine kontinuierliche Fortentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems aus, um es an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Dazu gehöre eine neue, rechtssichere und an die moderne wissenschaftliche Entwicklung angepasste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der 124. Deutsche Ärztetag forderte die Politik dazu auf, die Modernisierung der GOÄ auf Grundlage der dafür geleisteten Vorarbeiten von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe in der nächsten Legislaturperiode prioritär umzusetzen.