Trotz Corona arbeiten und studieren viele Menschen im europäischen Ausland oder planen dies für die Zeit nach der Pandemie. Das „Certificate of Entitlement“ trägt dazu bei, den bürokratischen Aufwand bei einem Umzug zu verringern.
28.10.2020 – Privatversicherte genießen nicht nur im Inland eine sehr große Flexibilität. Auch im Ausland, insbesondere in der Europäischen Union, garantiert eine Private Krankenversicherung eine hohe Mobilität – in der Regel ohne bürokratischen Aufwand. Denn der Versicherungsschutz in der PKV erstreckt sich auf die Heilbehandlung in ganz Europa. In der Vergangenheit gab es in einzelnen Ländern jedoch gelegentlich Irritationen beim Nachweis dieses Versicherungsschutzes. Um dies zu vermeiden, hat der PKV-Verband zusammen mit dem Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor rund drei Jahren mit dem „Certificate of Entitlement“ ein neues Formular eingeführt. Es trägt dazu bei, Mobilität und Flexibilität der Privatversicherten weiter zu stärken und den bürokratischen Aufwand bei einem Umzug ins europäische Ausland gering zu halten. Bastian Biermann, Leiter der Stabsstelle Europa und Sonderprojekte im PKV-Verband, erzählt, wie sich das neue Formular etabliert hat.
Herr Biermann, warum hat der PKV-Verband ein neues Formular eingeführt?
Tatsächlich gab es in der Vergangenheit hin und wieder bürokratische Herausforderungen bei der Anerkennung einer Privaten Krankenversicherung im Ausland. Zum Beispiel bei Studierenden mit einer substitutiven Privaten Krankenvollversicherung aus Deutschland, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Auslandssemester absolvieren wollten. Da konnte es vorkommen, dass die ausländische Universität den bestehenden Versicherungsschutz nicht anerkannt hat. Um diese Probleme für unsere Versicherten zu beseitigen, haben wir uns mit dem in Deutschland zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales zusammengesetzt und gemeinsam das „Certificate of Entitlement“ erarbeitet. Der Vordruck wird bei Bedarf von dem jeweiligen Krankenversicherungsunternehmen ausgefüllt, das damit einen bestehenden Versicherungsschutz bestätigt.
Wie wurde das Formular in den anderen europäischen Ländern bekannt gemacht?
Das „Cetificate of Entitlement“ wurde durch die deutschen Vertreter des BMAS in der sogenannten Verwaltungskommission in Brüssel vorgestellt und auch verteidigt. In diesem Brüsseler Gremium sitzen die Vertreter des deutschen Ministeriums regelmäßig auf Arbeitsebene zusammen und tauschen sich mit den Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Behörden in den jeweiligen Ländern über aktuelle Themen aus. Jüngstes Beispiel dafür ist die A1-Bescheinigung, die jüngst mehr Bedeutung erhalten hat. Mit diesem Austausch soll vermieden werden, dass es zu unterschiedlichen Abläufen und Vorgehensweise in den jeweiligen Ländern kommt.
Hat das mit Blick auf das Certificate gut funktioniert?
Grundsätzlich hat das sehr gut funktioniert. Die Mitglieder der Verwaltungskommission haben die verantwortlichen Ansprechpartner aus ihren Ländern darüber informiert. Und wir merken, dass das neue Formular schon vielerorts etabliert ist und ohne Weiteres akzeptiert wird. Allerdings sind offenbar noch nicht alle Behörden in jedem Land auf dem gleichen Informationsstand. Teilweise wurde sogar innerhalb eines Landes uneinheitlich kommuniziert. Da ist es nach wie vor die Aufgabe, besser aufzuklären. Wir haben unsere Ansprechpartner im Ministerium bereits darauf angesprochen.
Wie erfahren Sie davon, wenn es Probleme gibt?
Häufig wenden sich Behörden, die das Certificate noch nicht kennen, selbst an ihr zuständiges Ministerium, dessen Vertreter dann wiederum die europäische Verwaltungskommission in Kenntnis setzen. Von dort erfahre ich dann von den Fällen und kann folglich in aller Regel Abhilfe schaffen. Letztlich sind es tatsächlich lediglich Kommunikationsschwierigkeiten und keine Probleme in der Sache. Unter dem Strich funktioniert die Anerkennung der Privaten Krankenversicherung im Ausland heute viele reibungsloser als noch vor drei Jahren.