Mit der bisherigen Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann die Bundesregierung alles andere als zufrieden sein: Lediglich 704.050 davon seien bis zur Jahresmitte angelegt worden, so ihre aktuelle Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Gesetz soll für ePA-Schub sorgen
Nun nimmt die elektronische Patientenakte eine enorm wichtige Funktion bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ein. Nicht umsonst hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die „ePA für alle“ deshalb als wichtiges Ziel ausgegeben und der Akte entsprechend viel Platz in seinem aktuellen Digitalisierungs-Gesetzentwurf eingeräumt.
Um endlich Schwung in deren Einführung zu bringen, setzt er dabei sinnvollerweise auf das sogenannte Opt-out-Verfahren. Dies bedeutet, dass die ePa nicht länger wie bisher individuell – und wie viele sagen: umständlich – beantragt werden muss. Vielmehr erhalten alle Versicherten die Akte automatisch, wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Versicherten? Nein!
Opt-Out auch für Privatversicherte!
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, immerhin knapp neun Millionen oder rund zehn Prozent der in Deutschland Krankenversicherten, ist das Opt-out im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Lediglich die gesetzlichen Kassen legen die Akten für ihre Versicherten nach diesem Prinzip an. Das Ziel einer maximalen Teilhabe der Bevölkerung („ePA für alle“) kann so aber nur verfehlt werden.
Auf diese und weitere Unzulänglichkeiten des Gesetzesentwurfes hinsichtlich der Privatversicherten und ihrer Versicherer hat der PKV-Verband auch im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsministerium sowie in seiner ausführlichen Stellungnahme hingewiesen.