Die Kurzform ZESAR steht für „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten“. Die Gesellschaft ist eine gemeinsame Einrichtung des PKV-Verbandes und der Beihilfeträger in Bund und Ländern. Ihr Auftrag: Arzneimittelrabatte für die Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen über eine zentrale Stelle abzurechnen. Dazu gehört auch, die Abschlagszahlungen aus Rabatten der Pharmaunternehmen treuhänderisch entgegenzunehmen und die korrekte Ausschüttung der Beträge an die Partner zu gewährleisten.
Grundlage der Arbeit von ZESAR ist das Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG). Es regelt seit dem Jahr 2011, dass die Pharmaunternehmen den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen Abschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren haben, deren Kosten ganz oder teilweise erstattet wurden.
Sollten Pharmaunternehmen die Zahlung der Abschläge verweigern, unterstützt ZESAR die Versicherungen und Beihilfestellen dabei, die Rabatte – notfalls gerichtlich – geltend zu machen. Mit Erfolg: Alle bisherigen Klageverfahren, teils durch mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof, konnten mithilfe von ZESAR zu Gunsten der Partner abgeschlossen werden.