Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Über die Schlichtungsstelle haben Privatversicherte die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Versicherungsunternehmen einvernehmlich außergerichtlich zu schlichten. Das Verfahren ist für die Versicherten kostenlos.
Fakten zum Ombudsmann
Die Schlichtungsstelle der Privaten Krankenversicherung wurde 1. Oktober 2001 gegründet.
Im Jahr 2024 gingen 6.891 Anträge auf Schlichtung ein.
Die häufigsten Schlichtungsverfahren stehen in Zusammenhang mit medizinischer Notwendigkeit, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Gebührenabrechnungen.
Der Ombudsmann ist Mitglied im sogenannten FIN-NET, ein grenzüberschreitendes außergerichtliches Beschwerdenetzwerk, das auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet wurde.
Aufgabe des Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Einigung erreichen.
Für die Einschätzung durch den Ombudsmann sind der Inhalt des Versicherungsvertrages, das Gesetzesrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung maßgeblich.
Seit dem 1. November 2024 ist Prof. Dr. Rainer Schlegel Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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