Für den Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherer, ein Tochterunternehmen des PKV-Verbands, sind rund 1.100 geschulte Sachverständige im Einsatz. Sie prüfen, ob privat versicherte Antragstellende pflegebedürftig sind und welcher Pflegegrad vorliegt.

Die Einschätzung von Medicproof hat großen Einfluss: Von ihr hängt ab, ob Antragstellende Leistungen aus ihrer privaten Pflegepflichtversicherung erhalten – und in welcher Höhe. Diese Aufgabe erfüllt das Unternehmen mit Fachpersonal und großer Sorgfalt. Die freiberuflichen Gutachterinnen und Gutachter – Mediziner und Pflegefachkräfte – besuchen die Versicherten in deren Wohnbereich, also zuhause oder im Pflegeheim, um zu beurteilen, wie stark die Selbständigkeit und die Fähigkeiten der Versicherten eingeschränkt sind. Wenn dies, wie in der aktuellen Corona-Pandemie, nicht möglich ist, erfolgt die Begutachtung digital: Die Gutachter führen die Begutachtung telefonisch durch und greifen auf hilfreiche Unterlagen wie Pflegeprotokoll, Arztbriefe und Medikamentenlisten zurück.

Für die Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gelten gesetzliche Kriterien. Maßgeblich sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen, zum Beispiel der Mobilität und der Selbstversorgung. Informationen zur Pflegebedürftigkeit und zur Antragstellung bei einem Versicherungsunternehmen erhalten Antragstellende auf der Website von Medicproof oder durch die telefonische Beratung von compass private pflegeberatung.

Jedes Jahr erstellt Medicproof mehr als 200.000 Pflegegutachten im Auftrag der privaten Versicherungsunternehmen. Die Versicherten schätzen die Arbeit der Sachverständigen: In der jüngsten bundesweiten Versichertenumfrage gaben sie Medicproof eine Durchschnittsnote von 1,9.

 

Mehr Informationen

www.medicproof.de

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