Regelungen für Ehepaare und Lebenspartner
Ob verheiratet oder nicht: Wenn Partner versicherungsfrei sind, haben auch diese die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Für die Aufnahme in die PKV gelten immer die gleichen Grundsätze: freie Wahl des Versicherungsumfangs mit dauerhaft garantierten Leistungen, Gesundheitsprüfung zu Versicherungsbeginn und individueller Beitrag. Besondere Regelungen gibt es für Ehe- und Lebenspartner allerdings hinsichtlich einer Versicherung im Standardtarif: Für Einzelpersonen ist dort der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Ehepaare und Lebenspartner hingegen zahlen zusammen maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags.
Auch bei Beamten gibt es eine Besonderheit: Wenn Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mit Anspruch auf Beihilfe Vorerkrankungen oder Behinderungen haben, können sie innerhalb bestimmter Fristen zu erleichterten Bedingungen in die PKV wechseln. Im Falle einer Scheidung hat der nicht-verbeamtete Partner zudem das Recht, den PKV-Schutz in einen Vollversicherungs-Tarif umzuwandeln. Bei einer Antragstellung innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Änderung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten. Mehr Informationen: www.beamte-in-der-pkv.de