Warum darf die PKV einen Aufnahmeantrag ablehnen?
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt als privatwirtschaftlicher Vertrag und daher grundsätzlich immer für beide Seiten auf freiwilliger Basis. Deshalb gilt: Wer einen Antrag auf Versicherungsschutz stellt und im Angebot der Versicherung nicht die eigenen Erwartungen erfüllt sieht, muss es selbstverständlich nicht annehmen. Ebenso darf auch das Versicherungsunternehmen den Antrag ablehnen.
Vorerkrankungen als Hinderungsgrund
Die meisten Ablehnungen einer Aufnahme in die PKV erfolgen wegen schwerer Vorerkrankungen der Antragstellenden. Warum ist das so? Die Versicherungsunternehmen garantieren den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz unbefristet in vollem Umfang. Vor Vertragsbeginn berechnet die Versicherung den Beitrag aufgrund des individuellen Risikos der zu versichernden Person. Wichtige Faktoren für die Beitragshöhe sind dabei das Alter und der Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt. Gleichzeitig gilt: Ab Versicherungsbeginn steht die Versichertengemeinschaft solidarisch für den Einzelnen ein. Eine Erkrankung führt nicht zu einer Erhöhung des Beitrags der betroffenen Person. Würde die Versicherung aber ohne Berücksichtigung von Vorerkrankungen abgeschlossen, müssten fast alle Versicherten höhere Beiträge zahlen. Denn das Risiko für die Versichertengemeinschaft als Ganzes wäre ohne detaillierte Kenntnis der individuellen Risiken aller deutlich höher.
Aus diesem Grund erfragen die Versicherer vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand des Antragstellers. § 146 Abs. 1 Nr.1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) schreibt vor, dass „die Prämien auf versicherungsmathematischer Grundlage unter Zugrundelegung von Wahrscheinlichkeitstafeln […], insbesondere unter Berücksichtigung der maßgeblichen Annahmen zur Invaliditäts- und Krankheitsgefahr“ berechnet werden müssen. Daher erheben die Versicherungsunternehmen bei Vorerkrankungen einen Risikozuschlag. Ist das Krankheitsrisiko aus kalkulatorischer Sicht sehr hoch, darf das Versicherungsunternehmen die Aufnahme folgerichtig ablehnen.
Ein weiterer Grund eines Versicherers, einen Aufnahmeantrag abzulehnen, kann die mangelnde Finanzkraft des Antragstellenden sein. Da in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung besteht, dürfen die Versicherungsunternehmen ihren Versicherten selbst dann nicht kündigen, wenn diese ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Deshalb kann es vorkommen, dass die Unternehmen im Rahmen einer Bonitätsprüfung im Zweifelsfall einen Antrag ablehnen. Auch dies dient letztlich dem Schutz der Versichertengemeinschaft.
Ablehnung aufgrund einer Erkrankung, die schon Jahre zurückliegt
Bei einigen Krankheiten haben Betroffene im versicherungstechnischen Sinne auch Jahre später noch ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Die Gesundheitsprüfung beim Antrag auf Versicherungsschutz erfolgt über einen detaillierten Fragebogen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Hier werden die Zeiträume genannt, über die Antragstellende für die verschiedenen Krankheitstypen und Behandlungsarten Auskunft geben sollen (zum Beispiel über Zahnbehandlungen oder Allergien). Bei den angegebenen Erkrankungen bitten die Versicherer um genauere Informationen, häufig auch darüber, ob und wenn ja, seit wann sie ausgeheilt sind. Auf der Grundlage der Gesundheitsangaben und verschiedener Statistiken über Krankheitsdauer und -kosten beurteilt der Versicherer, ob ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht. In diesem Fall kann er einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag sogar ablehnen. Relevant sind nur Erkrankungen oder Behandlungen, die im abgefragten Zeitraum liegen.
Sehr wichtig ist, dass der Fragebogen korrekt ausgefüllt wird. Keinesfalls sollten Erkrankungen oder Behandlungen verschwiegen oder schöngeredet werden: Der Versicherer darf den Vertrag auch mehrere Jahre im Nachhinein außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn herauskommt, dass wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben gemacht wurden.