Überarbeitung dringend erforderlich
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz — KHVVG) ist zum 1. Januar 2025 trotz massiver Kritik und gegen den Willen vieler Bundesländer in Kraft getreten. Fast alle Beteiligten, darunter auch der PKV-Verband, sind sich einig, dass Wesentliches zur Umsetzung noch fehlt und deutliche Verbesserungen am Gesetz notwendig sind, damit die Reform tatsächlich zu einer besseren Patientenversorgung führen kann.
Die Private Krankenversicherung begrüßt ausdrücklich eine Reform des Krankenhaussektors mit dem Ziel, höhere Maßstäbe an Qualität und Effizienz zu setzen. Für Versicherte und Beitragszahlende wäre es jedoch wünschenswert gewesen, wenn ihre Interessen im Rahmen der Ausarbeitung der Reform stärker berücksichtigt worden wären. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland und der geteilten Zuständigkeiten in den Bereichen der Planung und der Finanzierung der Krankenhausleistungen gibt es traditionell einen hohen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zwischen Bund und Bundesländern.
Während jedoch der Kompromiss mit den Bundesländern gesucht und dafür zusätzliches Geld in Aussicht gestellt wurde, sind diejenigen, die für diese Kosten aufkommen müssen, nur wenig berücksichtigt worden. Dabei tragen die Private und die Gesetzliche Krankenversicherung mit über 100 Milliarden Euro pro Jahr fast sämtliche Kosten, die im Krankenhaus anfallen. Diese Kosten werden infolge der Reform weiter ansteigen und für die Versicherten weitere Beitragsanpassungen nach sich ziehen.