Position

In den kommenden Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen stark zunehmen - die der erwerbsfähigen Beitragszahler nimmt hingegen ab. Die Soziale Pflegeversicherung gerät in die Schieflage. Wir haben ein Konzept für eine generationengerechte und solidarische Finanzierung der Pflege vorgelegt.

Wir sichern eine menschenwürdige Pflege

Wir finden: Jedem Menschen steht eine passende und bezahlbare Pflege zu. Damit das geht, sorgen wir mit einer nachhaltigen Finanzierung vor: Gerade in der Pflegeversicherung fließt der größte Teil der Beiträge in unsere Nachhaltigkeitsreserve. Dieses Geld legen wir am Kapitalmarkt an. Mit den Rücklagen und Zinserträgen können wir die gesetzlichen Pflegeleistungen für unsere Versicherten komplett selbst tragen. Und das nützt wiederum allen, denn es entlastet die künftigen Beitragszahler.

Pflegegipfel 2024

Die Zukunft der Pflegeversicherung wurde auf dem Pflegegipfel 2024 ausführlich diskutiert. Die vorliegenden Lösungskonzepte wurden von Politikern unterschiedlicher Parteien kontrovers diskutiert. 

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Wir werden älter

Mit der Alterung unserer Bevölkerung gehen dem klassischen Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert wird, seine demografischen Voraussetzungen verloren. Dadurch würde sich die Beitragslast der gesetzlich Versicherten in den kommenden 20 Jahren zwangsläufig fast vervierfachen, wenn wir jetzt nicht rechtzeitig die Finanzierung reformieren.

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Generationenvertrag für die Pflege

Um die Pflege in unserer alternden Gesellschaft finanziell dauerhaft zu sichern, schlagen wir einen „Neuen Generationenvertrag" für die Pflege vor: Das Konzept ermöglicht es, den Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren oder sogar abzusenken. Das würde die Beitragszahler vor Überlastung schützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland international konkurrenzfähig halten.

Eine Brücke zwischen den Generationen

Der Vorschlag des PKV-Verbands baut eine Brücke zwischen den Generationen. Denn wer die Pflege sozial gerecht reformieren will, darf nicht nur an die heutigen Pflegebedürftigen denken. 

Genau da aber liegt die Schwäche vieler anderer Modelle. Ob Zuschüsse aus Steuergeldern, Pflege-Vollversicherung oder Deckelung der Eigenanteile: Dies alles würde die Kostenlast der Pflegeversicherung massiv erhöhen, die Jüngeren noch weiter belasten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen.

Eine stabile Finanzierungsbasis für die Pflege

  • Die jüngere Generation erhält die Chance, durch die Stabilisierung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung frühzeitig in die Vorsorge einzusteigen und die Pflegekosten zu bezahlbaren Beiträgen komplett abzusichern.
  • Die Verschuldung zu Lasten der jüngeren Generationen würde erstmals in einem Sozialversicherungszweig auf null gefahren.
  • Ältere werden im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen müssen – und die meisten können dies auch. Übergangsweise könnte ihnen zudem ein an der Entwicklung der tatsächlichen Pflegekosten orientierter Zuschuss gewährt werden
  • Mit dem Ausbau der privaten Pflegevorsorge schaffen wir eine demografiefeste Finanzierungsbasis für eine ausreichend bezahlte und menschenwürdige Pflege.
  • Der „Neue Generationenvertrag” leistet einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialabgabenquote bei 40 Prozent und damit zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Beitragsentlastung bei vollständiger Absicherung der Pflegekosten

Ein heute 35-jähriger Durchschnittsverdiener würde durch den „neuen Generationenvertrag“ in den nächsten Jahrzehnten beim Pflichtbeitrag so stark entlastet, dass er sich eine vollständige Absicherung der Pflegekosten per Zusatzversicherung aufbauen kann – und unter dem Strich sogar weniger zahlen muss als im heutigen Pflegesystem ohne Reform. Denn wenn sich die Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung auch nur so weiterentwickeln wie im Schnitt der letzten 20 Jahre, führt das unweigerlich zu einem massiven Anstieg des Beitrags.

So zahlte ein kinderloser Durchschnittsverdiener schon 2024 151 Euro im Monat für die Pflege (inkl. Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitnehmern). Ohne grundlegende Reform würde der Beitrag stetig steigen und im Jahr 2044 bereits 526 Euro im Monat erreichen.

Demgegenüber könnte der Pflichtbeitrag mit dem Pflegekonzept der PKV für Durchschnittsverdiener auf monatlich 178 Euro im Jahr 2044 begrenzt werden – und die Differenz würde ausreichen, um eine dynamisierte private Zusatzversicherung aufzubauen, die sogar eine vollständige Absicherung der Pflegekosten ermöglicht.

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Die Pflege-Plus-Versicherung

Die höchsten Eigenanteile kommen auf die Versicherten bei der stationären Unterbringung im Pflegeheim zu. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien vereinbart, die Erweiterung der Sozialen Pflegeversicherung um eine ergänzende, paritätisch finanzierte Zusatzversicherung zu prüfen, um die vollständigen Pflegekosten abzusichern. Mit dem Ende der Ampel-Regierung ist dieser zunächst hinfällig. Umso wichtiger ist es, dass die nächste Bundesregierung sich des Themas schnellstmöglich annimmt.

Der PKV-Verband hat bereits ein Experten-Gremium initiiert, um eine für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbare und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Im April 2023 hat der Experten-Rat „Pflegefinanzen“ ein Konzept für die Absicherung der pflegebedingten Kosten im Heim vorgelegt. Wichtigster Bestandteil des Vorschlags: Die Eigenanteile an den Pflegekosten müssen generationenegerecht im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlageverfahren finanziert werden.

Pflege-Plus: Die Obligatorische Zusatzversicherung

  • Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung ("Pflege-Plus") verknüpft mit einem Annahmezwang für die Versicherungsunternehmen (ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovision). Die Kalkulation enthält eine automatische Dynamisierung zur Inflationssicherung, Kinder sind beitragsfrei versichert, Rentner zahlen nur den halbierten Beitrag.
  • Versichert sind die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim – bis auf einen Selbstbehalt von 10 Prozent.
  • Der Beitrag liegt rechnerisch bei rund 39 Euro pro Monat für das Einstiegsalter von 20 Jahren, rund 48 Euro für 40-Jährige (bei Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte paritätisch vom Arbeitgeber bezahlt).

    Abschluss-Bericht

    Kurzfassung

Initiative für nachhaltige und generationengerechte Pflege

Weitere Beitragssatzerhöhungen oder die Einführung eines Steuerzuschusses in der Pflegeversicherung sind mit Blick auf den demografischen Wandel nicht nachhaltig, belasten die jüngeren Generationen und schwächen den Wirtschaftsstandort Deutschland. 

Deswegen haben sich mehrere gesellschaftspolitische Akteure zur „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform" zusammengeschlossen. Ihre Ziele haben sie in einem gemeinsamen Positionspapier formuliert.

  • Arbeitgeberverband Pflege
  • Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
  • DIE JUNGEN UNTERNEHMER e.V.
  • Denkschmiede Gesundheit
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB)
  • Die nächste Pflegefinanzreform muss die Auswirkungen auf die Generationengerechtigkeit, die Belastung der Erwerbstätigen und Arbeitgeber mit Sozialabgaben und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes berücksichtigen. Eine nachhaltige Strategie muss viel stärker auf die Pflegevorsorge setzen.
  • Wettbewerb ist ein Instrument der Qualitätssicherung und ein Motor für bedarfsgerechte Angebote. Eine plurale Trägerstruktur ist unabdingbar, um sowohl die Wahlmöglichkeit für die Pflegebedürftigen als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherzustellen.
  • Der Bedarf an professioneller Pflege wird weiter zunehmen und mit Blick auf die absehbar steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen nur über attraktive Arbeitsbedingungen und Gehälter zu decken sein. Die Lohnfindung muss dabei auch zukünftig regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Individuelle Vorsorge gegen Finanzierungslücke

Alle können die drohende Finanzierungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer Zusatzversicherung abdecken. Das ist günstiger, als viele denken. Darauf weist auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier zur Pflege hin: „Insbesondere die junge Generation kann bereits durch geringe Beiträge ein späteres Pflegerisiko im Alter finanziell absichern."

Weitere Informationen

Lösung: Pflegevorsorge gezielt fördern

Um die private Pflegevorsorge möglichst überall in der Gesellschaft zu verankern, sind diverse Förderinstrumente denkbar: 

  • Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. So lassen sich ganze Belegschaften gegen das Pflegerisiko absichern
  • Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung (bei Produkten mit angemessenem Leistungsumfang)
  • Zuschüsse für Personen, die nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren würden, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen.

Pflegereformen haben das Demografie-Problem nicht gelöst

Der Bundestag hat Ende Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Trotz der bekannten Finanzprobleme der Sozialen Pflegeversicherung sieht es vor allem Mehrleistungen vor, die zu spürbar steigenden Kosten führen werden.

Zwar wurden zum 1. Juli 2023 die Beiträge für viele gesetzlich Versicherte – am stärksten für Kinderlose – angehoben. Ab Januar 2024 werden dann jedoch auch zahlreiche Leistungen ausgeweitet.

Zum Ende der letzten Legislaturperiode hat die letzte Bundesregierung Teile der geplanten Pflegereform außerhalb der üblichen parlamentarischen Verfahren und unter großem Zeitdruck über Änderungsanträge zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) durchgesetzt.

Kern der Pflegereform war unter anderem, die pflegebedingten Eigenanteile an der Heimversorgung zeitlich gestaffelt zu begrenzen: Abhängig von der Dauer des Leistungsbezugs erhalten Pflegebedürftige mit vollstationären Leistungen zukünftig einen Zuschuss für den pflegebedingten Eigenanteil von bis zu 70 Prozent. Zudem müssen Pflegeeinrichtungen als Voraussetzung für die Zulassung zukünftig eine tarifliche Entlohnung ihrer Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich vorweisen. 
Weitere Details zu den Neuregelungen der Pflegereform 2021.

Die in Entwürfen des Ministeriums noch vorgesehene Stärkung von privater und betrieblicher Pflegevorsorge ist dagegen komplett entfallen.

Zur Gegenfinanzierung wurde mit der Reform ein jährlicher Bundeszuschuss von 1 Milliarden Euro ab 2022 eingeführt. Zusätzlich wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben . Bei den erwartbaren Ausgabenzuwächsen in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird der geplante Steuerzuschuss sehr schnell nicht mehr ausreichen, um die reformbedingten Mehrausgaben zu finanzieren.

Hypothek zu Lasten der jüngeren Generationen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Die Steuerzahler müssen mit steigenden Zusatzbelastungen rechnen. Das zeigen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP). Um den Beitragssatz in der SPV nach der Pflegereform konstant zu halten – und so die „Sozialgarantie“ von maximal 40 Prozent Sozialbeiträgen einzuhalten – müsste der neue Bundeszuschuss zur SPV bis 2030 von anfangs 1 Milliarde Euro auf 10,4 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Insgesamt wären bis 2030 bereits 60,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss notwendig. Würde man den Berechnungen die Ein- und Ausgabeentwicklung der vergangenen 20 Jahre zugrunde legen, wäre schon bis 2030 ein Bundeszuschuss in Höhe von 32,1 Mrd. Euro pro Jahr fällig.

Kritische Bewertung der Pflegereform 2021

Zu einer kritischen Bewertung der Pflegereform 2021 kommt die „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“, die vom PKV-Verband mitgetragen wird: Mit Blick auf die demografische Entwicklung handelt es sich um eine Leistungsausweitung ohne nachhaltige Finanzierungsperspektive. Die Pflegereform 2021 vergrößert das Defizit an Generationengerechtigkeit im Umlageverfahren und wird weitere Beitragssatzanstiege auf Dauer zur Folge haben. Die Einführung eines dauerhaften Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung ohne konkreten Sachbezugs ist zudem ein Einfallstor für dauerhaft wachsende Belastungen des Bundeshaushalts. Zusätzlich stößt sie auf verfassungsrechtliche Bedenken, zumal die Private Pflegeversicherung als zweite Säule der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausgeklammert werde.

Die Bewertung im Wortlaut