Stellungnahme 23. März 2022

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung soll angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 über den 31. März 2022 hinaus verlängert werden.

Konkret sollen die so genannten Bürgertests „nur noch“ [sic] bis zum 31. Mai 2022 erbracht und vergütet werden können. Dabei handelt es sich konkret um eine Verlängerung der bisherigen Regelung, die als solche auch bezeichnet werden sollte. Der PKV-Verband plädiert allerdings eindringlich dafür, offen zu lassen, wie nach dem 31. Mai 2022 mit den Bürgertests verfahren werden soll.

Zunächst kann niemand prognostizieren, wie sich die Infektionslage Ende Mai darstellen wird. Aktuell kann beobachtet werden, dass auch eine Dreifachimpfung in der Regel nicht vor einer Infektion schützt. Die Verläufe sind sehr unterschiedlich. Auch wenn weniger Krankenhausfälle und insbesondere Inten-sivfälle resultieren, bleibt die Testung zum Schutz von vulnerablen Personen erforderlich, gerade angesichts der Reduktion sonstiger Schutzmaßnahmen. Selbst wenn keine neuen Virusvarianten auftreten sollten, was laut Aussagen von Virologen nicht wahrscheinlich ist, wird es noch mehrere Monate dauern, bis die Omikron-Welle beendet ist. Daher ist nicht zu erwarten, dass ab Juni keine Bürgertests mehr erforderlich sind.

In einigen Lebenssituationen ist ein Bürgertest unabdingbar vonnöten. So verlangen Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen für Besucher eine Mehrfachabsicherung mit vollständiger Impfung plus einem tagesaktuellen negativen Test. Es wäre nicht realistisch, jeden Tag einen Arzttermin zu vereinbaren, um dort einen Test zu absolvieren. Auch die Ärzte würden dies zurückweisen, der Zeitaufwand wäre erheblich. Die Krankenhäuser werden derartige Tests nicht anbieten. Es stellt sich die Frage, ob Besuche in derartigen Einrichtungen zukünftig entfallen sollen. Die Konsequenz, dass die Schutzmaßnahmen in Einrichtungen drastisch gekürzt werden, lehnt der PKV-Verband aus ethischen Gründen wie mit Blick auf die erheblichen zu erwartenden Kostenwirkungen ab.

Darüber hinaus ist es nicht sachgerecht, die Testzentren erneut zu schließen und unter Umständen kurze Zeit später wieder zu eröffnen. Das vorübergehende Ende der kostenlosen Tests im vergangenen Jahr hatte zur Folge, dass die Zentren zunächst schließen mussten. Mit der Wiedereinführung nach kurzer Zeit waren für die Anbieter Aufwände verbunden, die bei vorausschauender Planung hätten vermieden werden können.

PKV-Stellungnahme