Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz Entwurf für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 12. April 2023.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) bedankt sich für die Möglichkeit zum Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz Stellung zu nehmen. Die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands gehören mit weit über 300 Milliarden Kapitalanlagen zu den großen institutionellen Investoren in Deutschland.
Wir begrüßen die Vorschläge im Referentenentwurf zur Modernisierung der deutschen Kapitalmarktregeln und zur Erleichterung von nachhaltigen Zukunftsinvestitionen sehr. Dies betrifft vor allem die geplante Einführung elektronischer Aktien, den Wegfall von Schriftformerfordernissen und die Nutzung elektronischer Kommunikation sowie die Verbesserungen der Anlagemöglichkeiten für (Spezial-)Investmentfonds in Erneuerbare Energieanlagen.
Damit die im Zukunftsfinanzierunggesetz enthaltenen Maßnahmen ihr Potenzial vollständig entfalten können, teilen wir vollständig den Ergänzungs- und Änderungsbedarf, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2023 identifiziert hat.