Stellungnahme

Um die pflegerische Versorgung zu verbessern und sicherzustellen, ist es wichtig, Maßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden, zur Digitalisierung, zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Pflegekräfte umzusetzen.

I. Allgemein

Es werden Beschlussvorschläge unterbreitet, die zu einer Verbesserung der pflegerischen Versorgung führen sollen. Angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels müssen rechtzeitig verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die die Pflegebedürftigen unterstützen und die pflegenden Angehörigen und Pflegekräfte entlasten. 

II. Zur Beschlussfassung

Zu den Beschlüssen zur Pflegeausbildung und Gewinnung von Beschäftigten

Vorgeschlagene Beschlüsse

Es werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, die Pflegefachassistenzausbildung attraktiver zu machen und mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen.

Bewertung

Es ist richtig, mehr Anreize zu setzen, um Auszubildende für Pflegeberufe zu gewinnen. Um die aus dem demografischen Wandel resultierenden kommenden Herausforderungen in der Langzeitpflege zu meistern, muss die Ausbildung in der Pflege attraktiver werden und verstärkt auf einen Personalmix gesetzt werden. Es müssen dafür verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die insgesamt dazu beitragen, die pflegerische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.

Daneben sollten auch die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um Pflegekräfte zu entlasten. Dadurch steht ihnen mehr Zeit für die pflegerische Versorgung zur Verfügung.

Daher sind die vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll und zu befürworten.

Zu den Vorschlägen zum Bürokratieabbau

Vorgeschlagener Beschluss

Es wird vorgeschlagen, eine Task-Force zum Bürokratieabbau in der Pflege einzurichten.

Bewertung

Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege zu ergreifen, ist ein sinnvoller Ansatz. Dadurch können Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Medizinische Dienste entlastet werden. Ansatzpunkte sind insbesondere die Dokumentation, die stärkere Nutzung der Digitalisierung in der Pflege-Begutachtung, die Abschaffung der Begutachtungsfristen und die Reduzierung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Zu den Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Anerkennungs- und Förderverordnung

Vorgeschlagener Beschluss

Es wird vorgeschlagen, die niedrigschwelligen Regelungen der AnFöVO im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Nutzung des Entlastungsbetrages bei der Nachbarschaftshilfe fortzuführen.

Bewertung

Die Regelungen der AnFöVO zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe sind praktikabel und ermöglichen ein einfaches Anerkennungsverfahren. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Regelung sollte diese als Muster für eine bundeseinheitliche Regelung zur Anerkennung von Nachbarschaftshilfe dienen. Das würde pflegende Angehörige unterstützen und den Verbleib in der Häuslichkeit fördern.

Zur Einführung eines sektorenübergreifenden Pflegebudgets

Vorgeschlagener Beschluss

Es wird vorgeschlagen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Einführung eines sektorenübergreifenden Pflegebudgets einsetzt.

Bewertung

Das aktuelle Leistungsrecht der Pflegeversicherung ist mit seinen zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten für die Versicherten nicht transparent genug. Eine Lösung wäre ein flexibel einsetzbares Budget, das an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden kann. Es müsste weiterhin von der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen abhängig sein und dürfte nicht in maximaler Höhe vor Inanspruchnahme ausgezahlt werden. Ansonsten würde dies die Pflegeversicherung finanziell überfordern.

Zur Finanzierung der Inanspruchnahme von Leistungen der Live-in-Pflege

Vorgeschlagener Beschluss

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine geregelte Finanzierung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Live-in-Pflege durch zertifizierte Anbieter einsetzen soll.

Bewertung

Die Live-in-Pflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Eine teilweise Finanzierung dieser Leistung könnte Teil des vorgeschlagenen Pflegebudgets sein. Wichtig ist dabei, dass dies die Pflegeversicherung finanziell nicht zu stark belasten darf.