Kurzbewertung: Professor Rothgang ergänzt sein Modell mit Überlegungen zu einer „Bürgerversicherung“, gegen die sehr viele gute Gründe sprechen. Damit wird das Modell zu einem akademischen Gedankenspiel, das alle Fragen zur Machbarkeit (juristisch und im Übergang) ausblendet. Das Modell bietet keine Lösung gegen den drohenden Anstieg der Sozialabgaben. Im Gegenteil: Die massive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Kapitaleinkommen erhöhen sogar noch die Beitragsbelastung. Insbesondere jüngere Generationen werden belastet.
Im Einzelnen:
- Besonders kritisch zu bewerten ist die im Modell vorgesehene massive Ausdehnung der Beitragsbemessungsgrenze (auf Niveau Rentenversicherung West) und die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage. Damit ist eine erhebliche Beitragsmehrbelastung für die Bevölkerung und für die Arbeitgeber verbunden. Prof. Rothgang selbst beziffert die Mehrausgaben für die Versicherten auf jährlich ca. 7,3 Milliarden Euro und für die Arbeitgeber auf jährlich 3 Milliarden Euro. Weiter heißt es auf Seite 81 des Gutachtens: „Werden auch die übrigen Beitragszahlungen, insbesondere aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, berücksichtigt, ergeben sich Mehrausgaben von insgesamt jährlich 11,9 Mrd. Euro. Dies sind erhebliche Beiträge mit negativen Folgen nicht nur für den Arbeitsmarkt: Die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage auf Kapitaleinkommen ist zudem nur mit hohem bürokratischen Aufwand möglich und macht die Krankenkassen gewissermaßen zum zweiten Finanzamt. Zudem dürfte die Belastung von Kapital zu größeren Ausweichreaktionen auf dem Kapitalmarkt und damit auch hier zu Wohlfahrtsverlusten führen.
- Prof. Rothgang errechnet für seine „Pflegebürgerversicherung“ einen Beitragssatz von immerhin schon über 5 %. Dabei arbeitet er jedoch mit der sehr optimistischen Annahme, dass die Einnahmen genauso stark ansteigen wie die Ausgaben. In der Vergangenheit sind die Ausgaben jedoch regelmäßig stärker gewachsen als die Einnahmen. Aus der aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) geht hervor, dass die beitragspflichtigen Einnahmen im Zeitraum von 1997 bis 2017 pro Mitglied um 1,6 % jährlich angestiegen sind, während die Ausgaben pro Kopf im Durchschnitt um 4,7 % pro Jahr zunahmen.
- Durch den vorgesehenen „Sockel-Spitze-Tausch“ (Deckelung des Eigenanteils der Pflegebedürftigen an ihren Versorgungskosten) im Modell würden die Ausgaben sogar noch stärker ansteigen. Ein „Sockel-Spitze-Tausch“ führt außerdem dazu, dass Bürger, die ihre bisherigen Eigenanteile selbst leisten konnten, entlastet werden, ggf. durch weniger gut situierte Versicherte.
- Prof. Rothgang nimmt nur eine modellhafte Betrachtung vor. Wie er auf Seite 37 selbst einräumt, spart er sowohl die rechtliche Bewertung (vor allem bezüglich des Umgangs mit den Alterungsrückstellungen und der existierenden Verträge der privat Pflegepflichtversicherten), als auch die Frage nach dem Übergang vom jetzigen zum vorgeschlagenen Modell aus. Es handelt sich damit eher um ein akademisches Gedankenspiel statt um ein politisch umsetzbares Konstrukt.
Prof. Rothgang thematisiert die Gerechtigkeitsprobleme im derzeitigen System. Die intergenerationelle Ungerechtigkeit, die im SPV-System steckt („implizite Verschuldung“), ignoriert er nicht nur, sondern möchte sie sogar durch den Ausbau des Umlageverfahrens und der Abschaffung der Kapitaldeckung verstärken. In seinem Modell würde die jüngere Generationen somit noch weiter zu Lasten der älteren belastet.