Herausgeber
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Vereinsregisterangabe
AG Köln, Vereinsregister-Nr. 4391
Der Verband wird vom PKV-Verbandsvorstand vertreten.
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V.i.S.d.P. Stefan Reker
Pressesprecher
Büro Berlin
Heidestraße 40
10557 Berlin
presse@pkv.de
030 20 45 89 66
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ab dem 01.01.2024 dazu, innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Eine Anforderung stellt die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens dar, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können.
Welche Sachverhalte sollten gemeldet werden?
Wie können Beschwerden oder Hinweise abgegeben werden?
Hinweise und Beschwerden können über unser Meldeportal abgegeben werden.
Die eingehenden Hinweise werden vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Der hinweisgebenden Person können durch die Kontaktaufnahme mit der PKV nach Abgabe der Beschwerde keine Nachteile entstehen, es sei denn, die hinweisgebende Person wusste schon von Anfang an, dass der Hinweis nicht zutrifft oder dies ohne weiteres erkennbar war.